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Rawert vor Ort

Für tatsächliche Gleichstellung und Parität – Aufruf zur Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde – Seien auch Sie dabei!

Seit Jahren fordern Frauenverbände und andere demokratische Vereinigungen auch für Deutschland ein Paritätsgesetz. Andere europäische Länder wie Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien machen es uns längst vor. Das vom Thüringer Landtag im Juli 2019 verabschiedete Paritätsgesetz ist vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 15. Juli 2020 mehrheitlich „gekippt“ worden. Es braucht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dafür braucht es Ihre/deine Unterstützung. Dazu braucht es Ihre/deine Vollmacht.

Inklusion darf nicht zum Kollateralschaden der Coronakrise werden



Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat es lange gedauert bis Menschen mit Behinderungen in der für sie notwendigen Kommunikationsform über den Virus selbst und vor allem über die notwendigen Abstandsmaßnahmen und Sperrungen sachgerecht informiert wurden. Viele von ihnen gehören u.a. auch aufgrund (zusätzlicher) chronischer Erkrankungen zu den Risikogruppen. Nun stellen sich neue Herausforderungen: Menschen mit Behinderungen, die die Gesundheitserfordernisse einschätzen können, wollen von den Lockerungen ebenfalls profitieren. Sind die betrieblichen Hygienekonzepte inklusionsgerecht? Wird Barrierefreiheit in Corona-Zeiten umfassend von Anfang an mitgedacht? Wie wird auch in Corona-Zeiten das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet? Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch in Krisenzeiten ihre Wirkung entfalten kann.

Sichtbar werden. Sichtbar sein. Sichtbar bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgegrenzt werden sondern sind immer zu beteiligen und müssen in allen Programmen partizipieren. Viele hat es irritiert, dass in dem Anfang Juni im Koalitionsausschuss vereinbarten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket einerseits und ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm 

https://www.spd.de/aktuelles/unser-konjunkturprogramm/paket/

mit seinen positiven und umfangreichen Maßnahmen die Absicht einer sozialen und inklusiven Konjunktur von und für Menschen mit Behinderung vermisst wird. Aus der Community wird m. E. zu gerecht gefordert, dass alle Förderrichtlinien von Bund und Ländern an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit gekoppelt und in allen Bereichen gewährleistet werden. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zügig zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein bedeutsames Thema ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – stellt diese doch gerade für Menschen mit Behinderungen oft auch eine Chance hinsichtlich einer schulischen, beruflichen und kulturellen Inklusion.

Das Krankenhauszukunftsgesetz muss für umfassende Barrierefreiheit sorgen 

Unsere Krankenhäuser brauchen dringend einen Investitionsschub bei der Digitalisierung – diese notwendige Zukunftsinvestition muss Menschen mit Behinderungen gleichgestellt zu Gute kommen. In den nächsten Monaten werden wir uns im Parlament mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz –KHZG)“ 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

beschäftigen. Der Bund will 3 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit investieren. Alles soll der besseren Versorgung und Patient*innensicherheit dienen. 

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Gesundheitswesen ehr die Regel als die Ausnahme. Das muss beendet werden. Ich begrüße es daher sehr, dass die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) 

https://www.isl-ev.de/attachments/article/2437/PM%20Zukunftsprogramm%20f%C3%BCr%20Krankenh%C3%A4user%20muss%20Barrierefreiheit%20und%20Bedarfe%20behinderter%20Menschen%20ber%C3%BCcksichtigen.pdf


fordert, dass die Barrierefreiheit und die Bedarfe von behinderten Menschen in allen medizinischen Bereichen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtend berücksichtigt werden. Zu Recht wird m.E. auch gefordert, dass die finanzielle Förderung an die digitale als auch die bauliche Barrierefreiheit zu koppeln ist. Es gibt immer noch Krankenhäuser, die nicht von allem Menschen mit Behinderungen betret- bzw. berollbar sind. Unser Ziel muss es sein, Krankenhäuser so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gut zurechtfinden und sich frei bewegen können. Außerdem müssen sie in einer für ihre kognitiven Bedürfnisse angemessenen Sprache alle notwendigen Informationen erhalten.

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Bundesministerin Franziska Giffey im Schwulen Museum

Dr.in. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wurde mit großer Freude am 28.8.2020 im Schwulen Museum begrüßt. Ich konnte sie dabei begleiten. Dr. Birgit Bosold vom Verein der Freundinnen und Freunde des Schwulen Museums in Berlin e.V.  und Gründungsmitglied Detlef Mücke führten uns durch die aktuellen Ausstellungen und das Archiv. Ich war und bin begeistert, bedanke mich bei den rund 60 Ehrenamtlichen dort - und empfehle einen Besuch im Schwulen Museum. 
Im Gespräch sagte Giffey , dass auch sie erlebe, wie queere Themen bei einigen Menschen immer noch Abwehrreaktionen hervorriefen. „Dass wir in Deutschland viele Rathäuser und offizielle Gebäude während des Pride-Monats mit der Regenbogenfahne schmücken, ruft bei Gästen oft großes Erstaunen hervor.“ 
„Love at First Fight!“ - Queere Bewegungen in Deutschland seit Stonewall
Die Ausstellung „Love at First Fight!“ 
https://www.schwulesmuseum.de/presseaktuell/digitale-ausstellung-love-at-first-fight-goes-online/
präsentiert die Geschichte der deutschen LGBTIQ* Bewegung aus verschiedenen Perspektiven – und räumt lesbischen und trans* Themen soviel Platz ein wie der schwulen Geschichte. 
Ohne Lesben keine Frauenbewegung
Fotos erzählen Geschichte. Bosold erinnerte anhand ausgewählter Fotografien daran, dass lesbische Frauen zu Beginn der politischen Offensiven mehr Gemeinsamkeiten mit schwulen Männern (Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweise) sahen als mit heterosexuell lebenden Frauen. Mitte der 1970er Jahre separierten sich die lesbischen Aktivistinnen aber von der Schwulenbewegung. Lesben förderten die allgemeine feministische Gesellschaftskritik. Sie nannten sich fortan nicht mehr schwul, sondern lesbisch, engagierten sich in der Frauenbewegung, in Frauenzentren, Arbeitsgemeinschaften, Beratungsstellen §218, Frauenhäusern, Gesundheits-, Mütter- und anderen Zentren. Lesbisch lebende Frauen wollten mehr Sichtbarkeit, wollten vom Lesbenstandpunkt aus die patriarchalen Gegebenheiten kritisieren und verändern. Dies führte allerdings auch zu den als „Schwesternstreit“ bekannt gewordenen Auseinandersetzungen zwischen Lesben und Heteras. „Die Lesbenbewegung ist ohne die Frauenbewegung, die Frauenbewegung ist ohne die Lesbenbewegung nicht denkbar“, so Bosold. Auch auf dieser Geschichtsbewegung fundiert das heutige Verständnis von „diversity“, von Unterschiedlichkeit im Sinne von Verschiedenheit und Vielfalt.
Mit „Love at First Fight!“ geht das Schwule Museum auch neue Wege. Anlässlich des 50. Jubiläum der Stonewall Riots eröffnete das Goethe-Institut USA hiervon unter dem Namen „Queer as German Folk“ 
queerexhibition.org
Namen eine Online-Wanderausstellung. Der aktuelle Stand des Diskurses zur queeren Bewegungsgeschichte in Deutschland ist nun weltweit zugänglich.
„100 Objekte“ - An archive of feelings“
Die zweite Ausstellung „100 Objekte“ zeigt besondere Highlights aus der Museumssammlung – stellvertretend für die 1,5 Millionen Archivalien. Fotografien und Travestiekostüme, Dokumente, Gemälde, Büchern aus dem Jahr 1629 und auch Installationen aus der Gegenwart werden nach den Affekten bzw. Gefühlen Freude, Fürsorge, Begehren, Wut und Angst geordnet präsentiert – eine sowohl für Bundesministerin Giffey als auch für mich neue Präsentationsform. Beeindruckend sind die Werke der legendären Fotografin Petra Gall, deren Fots aus der lesbischen Szene der achtziger und neunziger Jahre wesentlich zur lesbischen Sichtbarkeit beitrugen. Gleiches gilt für die Bilder von Jürgen Baldiga, der das schwule Berlin fotografisch festhielt und in späteren Jahren sein Leben (und Sterben) mit HIV dokumentierte.
Sehr beeindruckend war auch der Gang ins Archiv. Dieses ist mit seinen rund 1,5 Millionen Archivalien eine der größten LGBTIQ* Sammlungen der Welt, um die Geschichte der gesamten Vielfalt queerer Community zu bewahren und weiter zu erzählen.
Das Schwule Museum
Das 1985 gegründete Schwule Museum 
https://www.schwulesmuseum.de/
(SMU) ist international eines der wichtigsten Kompetenzzentren für die Erforschung, Bewahrung und Präsentation der Kultur und Geschichte queerer Menschen und sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Es will mit Ausstellungen, Veranstaltungen und auch dank der mittlerweile 1,5 Millionen Archivalien das individuelle und kollektive Selbstbewusstsein und die Handlungsmacht queerer Menschen stärken und ein Raum für Selbstverständigung, Austausch und Begegnungen für die ganze LGBTIQ*-Community sein. Geworben wird für die Anerkennung queerer Lebensentwürfe in der Mehrheitsgesellschaft. Das Museum ist ein zivilgesellschaftliches Projekt, welches vom zumeist ehrenamtlichen Engagement vieler Mitarbeiter*innen getragen wird und eine besondere Verbundenheit zu den vielfätigen queeren Communitys besitzt.

Dr.in Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wurde mit großer Freude am 28. August im Schwulen Museum begrüßt.
Ich konnte sie dabei begleiten. Dr. Birgit Bosold, Vorstandsmitglied des Vereins der Freundinnen und Freunde des Schwulen Museums in Berlin e.V.  und Gründungsmitglied Detlef Mücke führten uns durch die aktuellen Ausstellungen und das Archiv. Ich war und bin begeistert, bedanke mich bei den rund 60 Ehrenamtlichen dort - und empfehle einen Besuch im Schwulen Museum. 

Im Gespräch sagte Giffey, dass auch sie erlebe, wie queere Themen bei einigen Menschen immer noch Abwehrreaktionen hervorriefen. „Dass wir in Deutschland viele Rathäuser und offizielle Gebäude während des Pride-Monats mit der Regenbogenfahne schmücken, ruft bei Gästen oft großes Erstaunen hervor“, so die Bundesministerin 

Politik trifft Wissenschaft und Praxis. Mein Lehrauftrag zur Pflegepolitik an der Akkon Hochschule

Der 10. und 11. August 2020 war für mich eine Premiere: Erstmals konnte ich als Lehrbeauftrage an der AKKON-Hochschule für Humanwissenschaften 
mit Studierenden des berufsbegleitenden Studiengangs Gesundheits- und Pflegema-nagement über die Entstehung von Gesetzen für die Pflege, über Pflegepolitik in der Praxis sowie und aktuelle gesetzgeberische Reformvorhaben im Deutschen Bundestag sprechen. 
Zugesagt in Noch-Nicht-Corona-Pandemie-Zeiten und damals als Präsenzveranstaltung geplant, war dieses mehrstündige Vorhaben von mir als Lehrbeauftragte nun online zu bestreiten. Ich gebe zu: Davor hatte ich Respekt. Da ich aber meine Studentische Mit-arbeiterin Louisa an meiner Seite wusste und eine meiner persönlichen Aufgaben so-wieso heißt „Mechthild muss ihre digitalen Kompetenzen erweitern“ habe ich mich der Herausforderung gerne gestellt. 
haben wir am ersten Tag anhand eines Youtube-Erklärvideos 
 
den Deutschen Bundestag und die aufeinander aufbauenden verschiedenen Schritte eines Gesetzgebungsprozesses verdeutlicht. Damit dieses auf die Interessen der Stu-dierenden dieses Studienganges zugeschnitten ist, erfolgte die Erläuterung des parla-mentarischen Verfahrens exemplarisch am Beispiel des Pflegeberufereformgesetzes 
aus der vergangenen Legislaturperiode. Dieses Gesetz sowie die drei Pflege-Stärkungsgesetze habe ich ja aktiv mitgestaltet.
Ganz aktuell haben wir dann über die notwendige Reform des Betreuungsrechts ge-sprochen, für die ich Berichterstatterin meiner SPD-Bundestagsfraktion bin. Zum „Ge-setz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ 
liegt derzeit der Referentenentwurf vor und die Verbändeanhörung läuft. Das Thema der rechtlichen Betreuungen betrifft auch die Pflege unmittelbar, etwa wenn Pflege-bedürftige aufgrund von Demenz Unterstützung benötigen und keine Vorsorgevoll-macht vorliegt. Wichtig ist mir, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um auch mit rechtlicher Betreuung ihr Le-ben so selbstbestimmt wie möglich zu leben und handeln zu können. Immer wieder taucht seitens der Bürger*innen die Frage nach der eigenen Gewissensentscheidung und der Fraktionsdisziplin auf. Über dieses Spannungsfeld aufzuklären und verschie-dene Instrumente, u.a. die Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäfts-ordnung des Deutschen Bundestages, vorzustellen, bildete den Abschluss des ersten Tages.
Vielfalt und Interkulturalität in der Pflege
wurde am nächsten Tag die zweite Lehreinheit gestaltet. Hier ging es u.a. um Politik für die Pflege im weiteren Sinne. Diskutiert wurde über die vielen verschiedenen Ak-teur*innen in der Pflegepolitik und deren Reichweite bei der Darstellung ihrer jeweils partikularen Interessen. Eine Akteurin hatte ich gleich noch hinzugezogen: Güllü Kuzu ist Mitglied meines Teams im Bundestag, ist gelernte Krankenschwester, Mitarbeiterin der Fachstelle für pflegende Angehörige und Integrationsbeauftragte der Alexianer Kliniken. Eine auch für die Pflege wesentliche Herausforderung der Zugangsgerechtig-keit zu Gesundheit und Wohlbefinden ist die Thematik Vielfalt und Interkulturalität in der Pflege. In einer gleichwertigen Pflege sind niedrigschwellige (Aufklärungs-)Angebote für alle wichtig. 
Die Einführung von landes- und einer bundesweiten Einführung der Pflegekammer beschäftigt die Pflege-Community stark. Daher haben wir über das Für und Wider ge-chattet – und waren uns einig: Die Einführung einer bundesweiten Pflegekammer ist nötig. Nicht zuletzt, um auf politische Entscheidungsprozesse besser Einfluss nehmen zu können. Auch ich bin eine starke Anhängerin von Pflegekammern, da ich fest davon überzeugt bin, dass diese zur Attraktivitätssteigerung und auch der Interessensausge-staltung im Bereich der Pflege wesentlich mitwirken kann. Meine eigene politische Hal-tung ist auch nachzulesen unter „Das Berliner Pflege-Manifest der SPD - Pflege geht uns alle an!“
.
Berichtet habe ich zu guter Letzt auch noch über weitere mich umtreibende Themen dieser Legislatur wie die Schaffung gutes gesetzlicher Rahmenbedingungen für Ge-schlechtergleichstellung, für Inklusion und für eine noch besser gelingende Partizipati-on und Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben - aber auch ganz konkret die Einfüh-rung einer gesetzlichen Regelung für Pflegeverträge. 
Abschließend kann ich sagen: Online-Lehre funktioniert und kann sogar Spaß machen.

Der 10. und 11. August 2020 war für mich eine Premiere: Erstmals konnte ich als Lehrbeauftrage an der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften in Berlin mit Studierenden des berufsbegleitenden Studiengangs Gesundheits- und Pflegemanagement über die Entstehung von Gesetzen für die Pflege, über Pflegepolitik in der Praxis sowie aktuelle gesetzgeberische Reformvorhaben im Deutschen Bundestag sprechen. 

Zugesagt in Noch-Nicht-Corona-Pandemie-Zeiten und damals als Präsenzveranstaltung geplant, war dieses mehrstündige Vorhaben von mir als Lehrbeauftragte nun online zu bestreiten. Ich gebe zu: Davor hatte ich Respekt. Da ich aber meine studentische Mitarbeiterin Louisa an meiner Seite wusste und eine meiner persönlichen Aufgaben sowieso heißt „Mechthild muss ihre digitalen Kompetenzen erweitern“, habe ich mich der Herausforderung gerne gestellt.

Das Staatenberichtsverfahren zur Frauenrechtekonvention (CEDAW) läuft

Die Frauenrechtekonvention verpflichtet auch Deutschland dazu, sich regelmäßig einer Überprüfung zum Stand der Gleichstellung zu unterziehen. Die Frauenrechtskonvention - Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) - ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Sie hat in den vergangenen Jahrzehnten das Leben von Frauen in aller Welt verbessert. CEDAW führte in zahlreichen Vertragsstaaten zu Gesetzesänderungen, zu Maßnahmen zur Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen, zur besseren Stellung von Frauen in der Gesellschaft und zur Einrichtung frauen- und gleichstellungspolitischer Institutionen.

Nachdem wir als CEDAW Allianz Deutschland unsere Stellungnahme „Recht auf Gleichstellung“ erstellt haben, arbeiten wir nun an der "List of Issues prior to Reporting" (LOIPR). Aufgrund der Coronabedingten Einschränkungen finden dazu viele Online-Konferenzen statt, die letzte gerade erst am 20. August 2020. Mir tut es schon leid, dass wir uns nicht mehr in natura treffen können.

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