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Gleichstellung

„Sexuelle Gewalt muss strafbar sein“

(Erschienen in der Berliner Stimme, 8.11.2014, S. 7, Nr. 22, 64. Jahrgang)

Mechthild Rawert zur Reform des Paragraphen 177

Ein wirklicher Fall: Eine Frau trennt sich von ihrem Freund, zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nach einiger Zeit taucht der Ex-Freund in der neuen Wohnung auf, in der sie sich mit dem neuen Lebensgefährten befindet. Er zieht eine Schusswaffe und erschießt ihren Partner. Der Ex-Freund zwingt die Frau ihm in die alte Wohnung zu folgen. Dort verlangt er den Beischlaf. Die Frau wehrt sich nicht, lässt die sexuellen Handlungen über sich ergehen. Der Mann wird festgenommen. Es kommt zur Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung. Verurteilt wird der Täter „nur“ wegen Mordes, im Fall der Vergewaltigung wird er frei gesprochen. Denn, so das Urteil: Es liegt keine fortgesetzte Gewalt oder Drohung vor. 

In Deutschland werden Vergewaltigungen kaum angezeigt. Bei den angezeigten Taten kommt es nur zu wenigen Anklagen und zu noch weniger Verurteilungen. Dies ist ein Skandal.

Intersex Awareness Day: Gegen Diskriminierung - für Aufklärung

Für intersexuell geborene Menschen gibt es in Deutschland noch keinen Rechtsrahmen, der ihr Recht auf Geschlechtsidentität schützt. In mehreren Arbeitsgruppen innerhalb des Deutschen Bundestages unter Federführung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird aber daran gearbeitet. Wir SozialdemokratInnen wollen einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmungsrechte intergeschlechtlicher Menschen. Ein Bewusstseinswandel  zum Abbau ihrer Diskriminierung ist unserer Gesellschaft notwendig.

Am 26. Oktober fand der internationale Intersex Awareness Day statt. Mir ist es wichtig, die Lebenssituationen von intergeschlechtlichen Menschen stärker ins Bewusstsein unserer Gesellschaft zu holen. Wir müssen die Tabuisierung und das Schweigen durchbrechen, müssen gegen Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen und den damit verbundenen Verlust der Selbstbestimmung und Selbstakzeptanz angehen. Unsere Gesellschaft ist Vielfalt - intergeschlechtliche Menschen sind ein selbstverständlicher Teil davon.

QueerSozis sind wichtige Vorreiter_innen für Gleichstellung, Antidiskriminierung und Vielfalt – Mein Grußwort zur Schwuso-Bundeskonferenz

Die Schwusos behandeln auf ihrer Bundeskonferenz am 18.-19. Oktober 2014 in Nürnberg viele drängende Fragen und Anliegen, die ich in meiner politischen Arbeit unterstütze. Das habe ich in meinem Grußwort deutlich gemacht. 

So brauchen wir dringend eine Regelung für die Anerkennung und Rehabilitierung der Opfer des § 175. Als Berichterstatterin für Pflege der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich die politische Zielrichtung des Antrages „Homosexualität im Alter“ sehr. Wir brauchen mehr Vielfalt in der Pflege. Bislang fanden die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen aus der LGBTTI-Community noch zu wenig Berücksichtigung.

Gesetzesvorhaben aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) informierte den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. Juni 2014 darüber, dass das Bundeskabinett am Vormittag den Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten „Elterngeld Plus“ gebilligt hat. Eltern sollen durch das Gesetz zukünftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. Der Gesetzentwurf wird jetzt über den Bundesrat, der voraussichtlich im September darüber beraten wird, in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden und im kommenden Jahr in Kraft treten.

Im zweiten Halbjahr 2014 soll zudem das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen auf den Weg gebracht werden. Der entsprechende Entwurf wird dem Bundeskabinett im Sommer vorgelegt. Zudem kündigte Manuela Schwesig ein Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familien, Pflege und Beruf an. Dies sieht unter anderem eine zehntägige berufliche Auszeit bei Lohnfortzahlung zur Organisation der Pflege eines Angehörigen vor.

Persönliche Erklärung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Abgeordneten Mechthild Rawert zur nicht namentlichen Abstimmung über die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Reg.-Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (Drs. 18/1306)

TOP 18 am 5. Juni 2014

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 war gegen Ende der 17. Legislaturperiode die steuerliche Gleichbehandlung von LebenspartnerInnen nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Die Bundesregierung hatte weitere Folgeänderungen angekündigt und setzt diese mit dem heute in 3. Lesung verabschiedeten „Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (18/1306) nun um. Mit dem Gesetz erfolgt eine zeitnahe Umsetzung des noch verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen Gleichbehandlung von LebenspartnerInnen, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eine steuerliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, hergestellt. Und das ist gut so.

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