Endlich ist es so weit: Die gesetzliche Frauenquote kommt. Ein entscheidender Schritt, damit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung zur Lebensrealität wird und Frauen gleiche Chancen in der Arbeitswelt haben. Mit der Quote fördern wir einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft. Sie ist ein Meilenstein für die Frauenrechte, sie ist auch ein qualifiziertes Instrument gegen den Fachkräftemangel. Fairness nutzt uns allen. Und wir haben eklatanten Nachholbedarf: In keiner anderen Wirtschaftsnation gibt es so wenig Frauen in Führungspositionen wie in Deutschland.
Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll für diese Mandate ab 2018 sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen der gesetzlichen Quote sind für die Unternehmen erfüllbar. Frauen in Deutschland sind so gut ausgebildet wie noch nie. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, auf diese hoch qualifizierten weiblichen Fach- und Führungskräfte zu verzichten.