Die Verabschiedung des „Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drs. 17/11689) am 27. Februar ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur notwendigen Modernisierung der Gesundheitsfachberufe. Für die Zukunft ist es angesichts des demografischen Wandels und der damit verbundenen gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen unabdingbar, die Potentiale aller Gesundheitsfachkräfte zu nutzen, um flächendeckend eine gesundheitliche Versorgung für alle sicherzustellen - insbesondere der älteren, der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen. Damit das gelingt, bin ich auch jederzeit bereit, über die Delegation und Substitution der Tätigkeiten im Gesundheitswesen zu debattieren, die bisher unter Arztvorbehalt standen.
Dieses neue Berufszulassungsgesetz hat im Vergleich zum Rettungsassistentengesetz von 1989 erhebliche Verbesserungen. In vielem entspricht es den schon jahrelang erhobenen Forderungen der entsprechenden Fachverbände. Wesentliche Vorteile sind die Anhebung der Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahren, die Modernisierung der Ausbildungsstruktur und Ausbildungsziele. Auch wird endlich eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Geschaffen wird ein neues Berufsbild, von dem alle profitieren: sowohl die im Rettungswesen Tätigen, die neuen Auszubildenden und vor allem die Patientinnen und Patienten.