Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung - in Köln, Deutschland- und weltweit. Die massiven sexuellen Belästigungen, Übergriffe und Vergewaltigungen auf Frauen in der Silvesternacht sind ein widerwärtiges Geschehen und durch nichts zu rechtfertigen. Gut, dass immer mehr Frauen Strafanzeige stellen. Eine Strafverfolgung muss konsequent erfolgen - und zwar immer und überall unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religion, Alter und Aussehen.
Vor allem aber bedarf es wirksamer Strategien zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es braucht gesetzliche Grundlagen, die Gewalttaten gegen „Nein heißt Nein“ als Straftat ahnden. So verlangt es auch die vom Europarat 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention. Wie groß die bestehenden rechtlichen Defizite im Sexualstrafrecht sind, führt das neue Gutachten aus dem Januar 2016 von Jun.-Prof. Dr. Ulrike Lembke, Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg, aus.