Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2015 entschieden: Den „Ordensleuten gegen Ausgrenzung“ darf der Protest vor der Abschiebungshaft am Flughafen Berlin-Schönefeld nicht untersagt werden. Gegen die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH geklagt hat der 72jährige Jesuitenpater Christian Herwartz.
Seit über 20 Jahren demonstrieren die „Ordensleute gegen Ausgrenzung“ in Berlin gegen Abschiebungsgefängnisse. Nachdem im August 2012 am Flughafen Berlin-Schönefeld eine Abschiebungshaft eröffnet wurde, wollten die Ordensleute am Ort des Geschehens demonstrieren und meldeten eine Kundgebung auf dem Gelände der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH an. Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH verweigerte allerdings die Versammlung mit der Begründung, dass das Betriebsgelände nicht öffentlich sei.
Im Offenen Brief „Bitte erlauben Sie uns hinzusehen und zu beten.“ hat sich Peter Christian Herwartz für die Ordensleute gegen Ausgrenzung an politisch Verantwortliche gewandt.