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Gleichstellung

SPD-Fraktion zeigt Flagge beim Equal Pay Day

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diesen Auszug aus Artikel 3 des Grundgesetzes kennen wir alle - und wissen gleichzeitig, dass wir noch weit vom Ziel entfernt sind. Umso wichtiger ist die unermüdliche Einforderung der unmittelbar anschließenden Aussage des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese Aufgabe des Staates gehört viel stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein und vor allem ins politische Handeln. Frauen haben das Recht und ich finde auch die Pflicht, von einer Bundesregierung einzufordern: Tut aktiv etwas zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und für den Abbau von Diskriminierungen! Denn daran ist eine Bundesregierung zu messen - und Schwarz-Gelb fällt in der Frauen-und Gleichstellungspolitik mit Note ungenügend durch!

Arbeitswelten - Frauenwelten - Zukunftswelten

Wie wollen, können oder müssen wir in Zukunft arbeiten? Welchen Stellenwert nimmt „Arbeit“ in einer Gesellschaft des langen Lebens für Frauen und Männer unterschiedlicher Generationen und der verschiedenen sozialen Lebenslagen ein? Auf welche Weise begegnen Unternehmen, Betriebe und ihre Mit-Arbeitenden den Herausforderungen sich rasant verändernder Arbeitskontexte und dynamischer Lebenswelten? Wie sieht eine geschlechtergerechte und generationsbezogene aktive Lebenslaufpolitik aus, um soziale Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sowie bei der Verteilung von Erwerbs- und Fürsorgearbeit zu verändern?

Diese und viele anderen Fragen wurden auf dem gesellschaftspolitischen Kongress des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) e.V. im Plenum und in mehreren Workshops rege debattiert. Der Kongress fand am 15. März 2013 in der Katholischen Akademie in Berlin statt.

12 einfache Regeln für eine geschlechtergerechte Sprache

Die deutsche Sprache ist männlich dominiert und immer wieder ist zu Hören und zu Lesen, dass Frauen sich selbstverständlich „mit gemeint“, sich also auch „mit angesprochen“ fühlen sollen. Den meisten Frauen „stinkt“ dieses Mitgemeinte aber. Denn: Auch Frauen wollen direkt angesprochen werden, zumal sie doch häufig die Erfahrung machen, dass wer nicht genannt wird, auch leicht übersehen wird. Eine geschlechtergerechte Sprache gehört zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter!

Die SPD hat sich die Gleichstellung der Geschlechter schon vor über 100 Jahren auf die Fahnen geschrieben. Nun hat der SPD-Parteivorstand Regeln für die geschlechtergerechte Sprache herausgegeben:

Das Tabu Sexismus zerbricht

(Kolumne von Mechthild Rawert im Tempelhofer Journal, Ausgabe März/April 2013)

Ein bisher tabuisiertes Alltagsphänomen beherrscht plötzlich die Medien: In Talkshows wird heftig über „Sexuelle Belästigung“, über Sexismus und Herrenwitze diskutiert. Zehntausende Frauen schildern auf Twitter unter #Aufschrei ihre persönlichen Erlebnisse von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Öffentlichkeit. Es scheint, als wären weite Teile der Gesellschaft endlich bereit, das Ausmaß und die individuellen Verletzungen sexueller Belästigung wahrzunehmen.

Ich begrüße diese überfällige Debatte, zeigt sie doch deutlich: Wir haben in Deutschland noch keine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Wir alle - Politik und Gesellschaft - sind weiterhin gefordert, uns für Geschlechtergerechtigkeit stark zu machen!

Jetzt muss die Gleichstellung her! Das Bundesverfassungsgericht zeigt Schwarz-Gelb einmal mehr die »Rote Karte«

(Erschienen in TS Aktuell, Ausgabe März/Mai 2013, Nr. 9  2. Jahrgang)

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind wir der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wieder ein Stück näher: Nun können auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen das angenommene Kind der PartnerIn adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar entschieden: „Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung.“ Auf diese Entscheidung haben viele gleichgeschlechtliche Eltern gewartet.

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