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SPD fordert mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher

Mitte September 2012 wurde das „Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland“ vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) veröffentlicht. Im Auftrag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatten Forscherinnen und Forscher der Prognos AG bundesweit 3862 Verbraucherinnen und Verbraucher repräsentativ befragt. Die Studie analysiert das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher in sechs Konsumbereichen: Finanzen und Versicherungen, Medien und Telekommunikation, Energie, Gesundheits- und Pflegemärkte, Mobilität sowie Güter des täglichen Bedarf.

Untersucht wurden auch Spielwaren für Kleinkinder unter drei Jahren. Beim zunehmenden Kauf von Kinderspielzeug sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft überfordert, die tatsächlichen Risiken durch gesundheitsgefährdende Stoffe wie Weichmacher (Phtalate), Blei in Farben, Duftstoffe und krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) richtig einzuschätzen. 2009 kamen über 86 Prozent der in Europa vertriebenen Spielzeugimporte aus Drittländern wie z.B. China, wo längst nicht so strenge Herstellervorschriften gelten wie bei uns.

Gemeinsam leben - Menschen mit und ohne Behinderungen

Ich begrüße das klare Bekenntnis zur Inklusion im Entwurf unseres Regierungsprogramms. Für mich als Vorstandsmitglied der Berliner Arbeitsgemeinschaft „Selbst Aktiv - Behinderte Menschen in der SPD“ ist das ein wichtiges Zeichen und macht vielen Menschen mit und ohne Behinderung Mut. So kann Deutschland besser und gerechter regiert werden. Im Entwurf heißt es: „Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen ist sozialdemokratisches Ziel. Wir brauchen Orte und Gelegenheit für Begegnungen, für gemeinsames Arbeiten, Lernen und vieles mehr - so genannte „inklusive Sozialräume“. Für uns heißt gesellschaftlicher Zusammenhalt: nicht unterscheiden und trennen, sondern Integration, Personenorientierung, Abbau von Barrieren und zielgerichtete Hilfe. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist hierfür wegweisend.“

12 einfache Regeln für eine geschlechtergerechte Sprache

Die deutsche Sprache ist männlich dominiert und immer wieder ist zu Hören und zu Lesen, dass Frauen sich selbstverständlich „mit gemeint“, sich also auch „mit angesprochen“ fühlen sollen. Den meisten Frauen „stinkt“ dieses Mitgemeinte aber. Denn: Auch Frauen wollen direkt angesprochen werden, zumal sie doch häufig die Erfahrung machen, dass wer nicht genannt wird, auch leicht übersehen wird. Eine geschlechtergerechte Sprache gehört zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter!

Die SPD hat sich die Gleichstellung der Geschlechter schon vor über 100 Jahren auf die Fahnen geschrieben. Nun hat der SPD-Parteivorstand Regeln für die geschlechtergerechte Sprache herausgegeben:

Das Tabu Sexismus zerbricht

(Kolumne von Mechthild Rawert im Tempelhofer Journal, Ausgabe März/April 2013)

Ein bisher tabuisiertes Alltagsphänomen beherrscht plötzlich die Medien: In Talkshows wird heftig über „Sexuelle Belästigung“, über Sexismus und Herrenwitze diskutiert. Zehntausende Frauen schildern auf Twitter unter #Aufschrei ihre persönlichen Erlebnisse von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Öffentlichkeit. Es scheint, als wären weite Teile der Gesellschaft endlich bereit, das Ausmaß und die individuellen Verletzungen sexueller Belästigung wahrzunehmen.

Ich begrüße diese überfällige Debatte, zeigt sie doch deutlich: Wir haben in Deutschland noch keine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Wir alle - Politik und Gesellschaft - sind weiterhin gefordert, uns für Geschlechtergerechtigkeit stark zu machen!

Jetzt muss die Gleichstellung her! Das Bundesverfassungsgericht zeigt Schwarz-Gelb einmal mehr die »Rote Karte«

(Erschienen in TS Aktuell, Ausgabe März/Mai 2013, Nr. 9  2. Jahrgang)

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind wir der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wieder ein Stück näher: Nun können auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen das angenommene Kind der PartnerIn adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar entschieden: „Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung.“ Auf diese Entscheidung haben viele gleichgeschlechtliche Eltern gewartet.

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