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Vor Ort

Der Kampf gegen Genitalverstümmelung beginnt im Kindergarten

Um Mädchen vor einer Genitalverstümmelung zu bewahren, haben sich Hadja Kitagbe Kaba, Gründerin des Vereins Mama Afrika e.V., das Nachbarschaftsheim Schöneberg und die Leiterin der Kita Riemenschneiderweg, Frau Babette Kalthoff, zusammengetan. Sie wollen im Oktober in Kankan/Guinea einen Kindergarten für 3- bis 6-jährige Kinder eröffnen. Hier soll das Selbstbewusstsein der Mädchen gezielt gestärkt werden, damit sie sich frei entscheiden und im Zweifel gegen die eigene Tradition und gegen eine Beschneidung stellen können.

Diesen Mädchen soll es nicht so gehen, wie es Hadja Kitagbe Kaba selber für sich beschreibt: „Mit sieben Jahren wurde ich beschnitten - auf meinen eigenen Wunsch. Um endlich „eine Frau zu sein". Erst meine Studienaufenthalte in Europa machten mir deutlich, dass es sich dabei um eine Menschenrechtsverletzung handelte. Heute trete ich in Dialog mit anderen Betroffenen und deren Familien - damit dieses Schicksal nicht nur meinen eigenen Töchtern und Enkelinnen erspart bleibt.“.

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, hier aktiv im Ausschuss für Antidiskriminierung und Gleichstellung, dränge ich, dass hier getroffene Beschlüsse in den 47 Mitgliedsstaaten, insbesondere natürlich in Deutschland, auch umgesetzt werden. Dieses gilt verstärkt auch für die „Istanbul Konvention“, welche am 01. August in Kraft getreten ist. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, hier aktiv im Ausschuss für Antidiskriminierung und Gleichstellung, dränge ich, dass hier getroffene Beschlüsse in den 47 Mitgliedsstaaten, insbesondere natürlich in Deutschland, auch umgesetzt werden. Dieses gilt verstärkt auch für die „Istanbul Konvention“, welche am 01. August in Kraft getreten ist. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.
Konventionen dieser Art bedürfen der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit. Deutschland hat die Istanbul Konvention im Mai 2011 unterzeichnet. Sie ist aber noch nicht ratifiziert und hat hier noch keine Rechtskraft. Das muss sich ändern!
 
Daher freut es mich sehr, dass sich die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen auf ihrer diesjährigen Bundesfrauenkonferenz intensiv mit diesen drängenden Herausforderungen LINK     http://www.asf.de/spd-webapp/servlet/elementblob/16661406/content befasst hat, und hier als politische Treiberin wirken will. 
Um vor Ort in Tempelhof-Schöneberg zu erfahren, welche gesetzgeberischen und Maßnahmen aus Sicht hiesiger ExpertInnen auf dem Weg zur Ratifizierung noch zu ergreifen sind, habe ich am 31. Juli das Projekt „LARA - Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen“  LINK  http://www.lara-berlin.de/        besucht. Fazit: Deutschland muss noch gewaltige Hausaufgaben machen, damit Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt tatsächlich umfassend greift.
Was regelt die Istanbul Konvention?
Dieses neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, CETS No. 210        LINK          http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ebg.admin.ch%2Fthemen%2F00009%2F00089%2F00161%2Findex.html%3Flang%3Dde%26download%3DNHzLpZeg7t%2Clnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdn15fWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--&ei=mmPiU83VIoqL4gSO44CYCQ&usg=AFQjCNE9s8Zx29pRpTVw1gMxCA5eoFl-rg&bvm=bv.72197243,d.bGE  (hier PDF), so der offizielle Name der Istanbul Konvention, ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, welches einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft.
Das Übereinkommen erkennt Gewalt gegen Frauen als das an, was es ist: eine Form von Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung. Staaten können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie dieser Gewalt nicht angemessen begegnen.
Es führt eine Reihe neuer Straftatbestände ein, wie zum Beispiel weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Nachstellung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Dies bedeutet, dass Staaten wichtige Straftatbestände in ihr Strafrecht einführen müssen, die es vorher nicht in dieser Form gab.
Es fordert die Einbindung aller zuständigen öffentlichen Behörden und Hilfseinrichtungen, damit Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mit Hilfe eines integrativen Ansatzes bekämpft werden können.
Um eine effektive Umsetzung der Bestimmungen der Konvention zu gewährleisten, gibt es einen spezifischen Monitoring-Mechanismus („GREVIO”).
Ratifizierung der Istanbul Konvention noch diese Legislaturperiode 
Deutschland hat die Konvention bereits im Mai 2011 unterzeichnet, eine Ratifizierung steht allerdings noch aus. Nach deutschem Recht kann ein internationales Abkommen erst dann ratifiziert werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen im nationalen Recht dafür geschaffen worden sind. Aufgrund unseres Föderalismusprinzips müssen auch Rechtsnormen der Länder und Kommunen in die Überprüfung der Rechtsnormen einbezogen werden. Ziel ist es vor allem auch, bereits erkannte Versorgungslücken einzelner Zielgruppen (zum Beispiel für Frauen mit Behinderung) abzubauen.
Um den Umsetzungsstand der Istanbul Konvention zu erfahren, habe ich das federführende Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend befragt. Die Antwort: „Die Bundesregierung (Federführung BMFSFJ) beabsichtigt, das Übereinkommen in der aktuellen Legislaturperiode zu ratifizieren. Für eine Ratifizierung ist nach deutschem Recht erforderlich, dass ein völkerrechtlicher Vertrag wie die Istanbul-Konvention bereits vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Zurzeit wird geprüft, ob gesetzlicher Umsetzungsbedarf auf Bundesebene besteht, insbesondere ob der Straftatbestand der Vergewaltigung (§ 177 StGB) im Hinblick auf Artikel 36 der Istanbul-Konvention gesetzlich angepasst werden muss.“.
Handlungsbedarf aus Sicht der Expertinnen vor Ort
Die Fachberaterinnen von LARA verwiesen sofort auf die hohe Dunkelziffer bei Vergewaltigungsfällen. Zu viele Vergewaltigungen würden aus Scham nicht angezeigt oder weil die betroffenen Frauen die Tortur eines Prozesses nicht durchmachen wollen.
Eine vordringliche Forderung lautet daher: Polizei, Staatsanwaltschaft und RichterInnen müssen für das spezifische Leid der vergewaltigten Frauen sensibilisiert werden. Die Befragung der Opfer sollte - anders als heute üblich - keinerlei Fragen zulassen, die außerhalb des Tathergangs liegt. Fragen nach Art der getragenen Kleidung, der Anzahl von Sexualpartner etc. dienen nicht der Aufklärung der Tat, sondern führen zur Demütigung der betroffenen Frau.
In dem Zusammenhang verwies LARA auch noch einmal auf die Notwendigkeit der Reformierung des Vergewaltigungsparagrafen (§177 StGB). Verurteilungen von Vergewaltigern gibt es derzeit nur, wenn sich das Opfer gegen den Vergewaltiger zur Wehr gesetzt hat. Erstarrt das Opfer zum Beispiel aus Angst oder vor Schreck, bleibt eine Verurteilung aus.
LARA wies zudem daraufhin, dass behinderte Frauen, besonders wenn sie in Einrichtungen leben, einer erhöhten Gefahr des Übergriffs und der Vergewaltigung ausgesetzt sind. Bei Frauen mit geistiger Behinderung fehlt oftmals die Abgrenzungsfähigkeit. Dies vergrößert die Gefahr, Opfer zu werden. Hier müssen mehr und bessere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Im Fall von Zwangsprostitution von Ausländerinnen, die in Deutschland leben, hat LARA eine klare Forderung: Änderung des Ausländerrechtes! Den betroffenen Frauen soll ein gesicherter eigenständiger Aufenthaltstitel zuerkannt werden. Nur so werden die Frauen bereit sein, ihre Peiniger anzuzeigen. Vorbild ist das „italienische Modell“  LINK   http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/_DIMR_Ste...       , das seit vielen Jahren erfolgreich ist. 
Nach "italienischem Modell" werden Opferzeuginnen ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis bei Gefährdung im Heimatland auch nach Prozessende zugestanden. Ebenso muss im Heimatland verbliebenen Kindern Nachzugsrecht gewährt werden, um auch sie vor möglichen Racheakten durch Angehörige des Täterkreises zu schützen.
Konkrete Forderungen gibt es auch in Sachen K.O.-Tropfen. Wöchentlich kommen Frauen mit dem Verdacht, vorsätzlich mit K.O.-Tropfen betäubt und vergewaltigt worden zu sein, in die Beratungsstelle. Daher die klare Forderung: Der freie Verkauf der Drogen per Internet muss unterbunden  werden.
Wichtig ist hier auch die Präventionsarbeit. Frauen und Mädchen müssen wissen, dass sie niemals Getränke offen und unbeobachtet stehen lassen dürfen, niemals aus fremden Gläsern oder Flaschen trinken sollten und sich Hilfe organisieren müssen, wenn sie sich plötzlich „komisch“ fühlen.
Wichtig ist aber auch die „Beweissicherung“: Um den Verdacht der Verabreichung psychotroper Subtanzen medizinisch überprüfen zu können, muss innerhalb der nächsten 12 Stunden nach Verabreichung eine Blutuntersuchung vorgenommen werden. Gut zu wissen: Bei Verdacht sofort den Urin sammeln und im Kühlschrank aufbewahren. Dieser kann bis zu 48 Stunden auf in Frage kommende Stoffe untersucht werden (auch wenn dies möglicherweise bei einem späteren Gerichtsverfahren nicht anerkannt wird). Noch besser ist es, sofort LARA aufzusuchen.
Forderungen an die Gesundheitspolitik
Bei der gesundheitlichen Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt gilt es Lücken zu schließen. So gibt es zu wenige Traumatherapie Plätze. Zwar werden den Berliner Kliniken von LARA gute Zeugnisse ausgestellt, es mangelt jedoch an Möglichkeiten der Akutversorgung. Hier bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Gefordert wird zudem ein Rechtsanspruch auf eine psycho-soziale Prozessbegleitung, um den psychischen Belastungen, die mit einem Strafprozess einhergehen, frühzeitig begegnen zu können.
Ein Problem ist weiterhin die Kostenübernahme der HIV-Präventionsmaßnahmen. Derzeit müssen die Medikamente, die zur Vermeidung einer Infektion mit HI-Viren verschrieben werden, von den Frauen selbst finanziert werden, sofern diese keine Strafanzeige erstattet haben. 
Gefordert wird auch die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung durch eine RechtsmedizinerIn. Oftmals brauchen Frauen Zeit, um sich für die Anzeigenerstattung zu entscheiden. Da Sexualstraftaten meist jedoch ohne Zeugen stattfinden, ist die Spurensicherung für die Beweisführung unerlässlich und muss zügig nach der Tat erfolgen. In Berlin kann diese Spurensicherung erfolgen, wenn eine Straftat angezeigt wurde.

Politische Tagesfahrt: Geschichte lebendig gemacht, aktuelle Politik diskutiert

Am 1. August trafen sich die TeilnehmerInnen einer Reise durch das politische Berlin bereits um 7.45 Uhr am Rathaus Tempelhof. Begleitet wurde die Gruppe von einer Betreuerin des Bundespresseamtes und meiner Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro, Manuela Harling.

Politische Tagesfahrt:  Geschichte lebendig gemacht, aktuelle Politik diskutiert 
Am 1. August trafen sich die TeilnehmerInnen einer Reise durch das politische Berlin bereits um 7.45 Uhr am Rathaus Tempelhof. Begleitet wurde die Gruppe von einer Betreuerin des Bundespresseamtes und meiner Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro, Manuela Harling. 
Besuch im Bundesministerium der Finanzen 
Erster Programmpunkt am Freitagmorgen war das Bundesministerium der Finanzen. Nach Absolvierung des Sicherheitschecks bekam die Gruppe zunächst einen Überblick über die Geschichte des Gebäudes. Kaum ein anderes Gebäude der Stadt hat eine solche Geschichte wie der Bau Wilhelmstr. 97 / Ecke Leipziger Straße. Von den Nazis wurde diese Bruttogeschossfläche von 112.000 m² und einer Nutzfläche von 56.000 m² in der Rekordzeit von 15 Monaten gebaut, anders ausgedrückt gebaut wurden mehr als 2.100 Innenräume, 6,8 km Flure, 17 Treppenhäuser, vier Aufzüge und 3 Paternoster. Hausherr war Hermann Göring, der dort mit dem Reichsluftfahrtministerium residierte. 
Im heutigen Matthias-Erzberger-Saal wurde mittels Fotos und Tonaufnahmen die Geschichte des Hauses vermittelt. An diesem historischen Ort wurde am 11. November 1938 beschlossen, dass die Juden in Deutschland die Schäden der Reichspogromnacht zu tragen haben. 
Doch war das Gebäude nicht nur ein Ort der Täter, sondern auch ein Ort des Widerstandes. Bis zu ihrer Enttarnung war das Haus auch Wirkungsstätte von Mitgliedern der Widerstandsgruppe Rote Kapelle. Heute erinnert eine Gedenkstätte in der Eingangshalle an die Widerstandskämpfer, die 1942 hingerichtet wurden.
Nach dem Krieg - das Gebäude war nahezu unbeschädigt geblieben - wurde hier erneut Geschichte geschrieben. Hier wurde die Währungsreform in der sowjetisch besetzten Zone vorbereitet, hier erfolgte auch die Gründung der DDR. Am 16. Juni 1953 wurde vor dem Gebäude gegen die Normerhöhung demonstriert, einen Tag später kam es in der DDR zum Volksaufstand, der blutig niedergeschlagen wurde. Das Gebäude war das „Haus der Ministerien“ - hier wurde Walter Ulbrichts berühmter Satz: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“ ausgesprochen. 
Nach der Wende zog die neu gegründete Treuhandgesellschaft in die Wilhelmstr. 97 ein, um das ehemalige volkseigene Vermögen der früheren DDR zu privatisieren. Zu diesem Zeitpunkt hatten der Bundesrechnungshof und das Bundesfinanzministerium hier ihre Außenstellen errichtet. 
1999 wurde das Gebäude der Hauptsitz des Bundesfinanzministeriums und Hans Eichel neuer Hausherr. Heute ist das Gebäude der Dienstsitz von Bundesfinanzminister  Dr. Wolfgang Schäuble. 
Nach dieser Einführung in die Geschichte des Hauses hatte die Gruppe Gelegenheit mit einem Referenten des Ministeriums über die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland zu diskutieren. Nach einem Einstieg über die Staatsverschuldung kam die Gruppe sehr schnell zum Thema Steuern. Es wurde gefragt, ob man die Mehrwertsteuer nicht auf 10% senken könne dafür aber alle Ausnahmetatbestände wegfielen. Nicht alle fanden dieses sozial gerecht. So würden zum Beispiel Lebensmittel, die derzeit mit 7% besteuert sind, teurer werden, dieses würde vor allem Menschen mit einem kleinen Einkommen treffen. Beachtenswert ist, dass es keine Erhebungen und Statistiken über den Konsum nach Einkommensgruppen gibt. Das Ministerium kann die Auswirkungen einer solchen steuerlichen Veränderung nicht berechnen. 
Führung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin
Vom Besuch im Bundesfinanzministerium war es nicht weit zum Berliner Abgeordnetenhaus. Hier stand eine Führung durch das Gebäude an. Dabei wurde immer wieder Bezug auf die Geschichte Berlins genommen sowie die Aufgaben und Arbeitsweisen des Berliner Parlaments erklärt. 
Besuch im „Tränenpalast“
Nach dem Mittagsessen im Steakhaus Maredo-Friedrichstraße wurde der „Tränenpalast“ besucht. Nach einer Einführung über die Dauerausstellung „GrenzErfahrungen“ durch einen Referenten der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland konnten die TeilnehmerInnen am historischen Ort die Auswirkungen auf das Alltagsleben der Menschen in Ost und West erkunden.
Politik im Deutschen Bundestag mit Mechthild Rawert
Danach ging es zum Reichstagsgebäude. Nach dem obligatorischem Sicherheitscheck wurde im Rahmen eines Vortrages auf der Besuchertribüne über die Aufgaben des Parlamentes und über die Geschichte und Architektur des Reichstagsgebäudes informiert. 
Anschließend traf sich die Gruppe mit Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, und diskutierte über die Gesundheits- und Pflegepolitik. Fakt ist: Die SPD steht nach wie vor zum Konzept der Bürgerversicherung für die Kranken- und für die Soziale Pflegeversicherung. Mit der Großen Koalition kommen wir aber nicht näher. Die Bürgerversicherung ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages, wird aber wieder einen großen Raum im kommenden Wahlkampf einnehmen. SozialdemokratInnen wollen nach wie vor, das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung mittelfristig beenden, wollen, dass allein die Schwere der Krankheit über Art und Schnelligkeit der Behandlung entscheidet und nicht die Kassenzugehörigkeit.
Intensiv diskutiert wurde auch der Strauß an pflegepolitischen Gesetzen, die in dieser Legislaturperiode anstehen: u.a. das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche „Pflegestärkungsgesetz eins“ mit seinen vielen Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen, ein eigenes Gesetz mit besseren Freistellungsregelungen, mit einer 10tägigen Auszeit unter Fortzahlung der Bezüge für pflegende Angehörige, das für 2015 geplante Pflegeberufegesetz. 
Eine junge Teilnehmerin, die gerade ein Praktikum in der Altenpflege absolviert hatte, fragte nach: „Wie können Pflegeberufe zu attraktiven Berufen gemacht werden?“. Dringend geboten ist eine Neuordnung der Pflegeausbildung, eine Stärkung der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit, eine bessere Bezahlung, eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung dieser psychisch und physisch schweren Arbeit. Ich teile die Haltung dieser jungen Frau, dass junge Menschen nur dann verstärkt „in die Pflege gehen“ werden, wenn zeitgleich an mehreren großen Stellschrauben gedreht wird. Derzeit arbeitet eine Bund-Länder-Kommission an der Erarbeitung von flächendeckenden Finanzierungsgrundlagen.
In allen Bereichen der Pflege herrscht ein niedriger Organisationsgrad. Dies erschwert die Durchsetzung von Verbesserungen für die Beschäftigten. Munter debattiert wurde auch der reale bzw. Placebo-Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln oder von Pflanzen. Gewünscht wird ein altersunabhängiger Krankenkassenbeitrag für alle Studierenden.
Wie immer verlief die Diskussion so lebendig, dass die Diskussion abgebrochen werden musste, weil  der Bundestagsfotograf bereits auf dem Dachgarten des Reichstagsgebäudes auf die Gruppe wartete.
Rundblick von der Reichstags-Kuppel, Rundfahrt auf der Spree
Nach einem kurzen Aufstieg in der Reichstags-Kuppel ging es zum Berliner Dom, in dessen Nähe ein Schiff auf die Gruppe wartete. Während der Spree-Fahrt konnte beim Abendessen Berlin vom Wasser aus zu betrachtet werden. Anschließend brachte der Bus alle wohl und munter wieder zurück zum Tempelhofer Rathaus.

Kunst und Politik im Gebäude des Reichstags

Diesmal führte uns Frau Wachter vom Besucherdienst professionell durch das Gebäude, um uns die  Architektur am Bau und die Geschichte der zahlreichen Kunstwerke näher zu bringen.
Die Führung begann bei dem „Tisch mit Aggregat“ von Joseph Beuys. Frau Wachter erklärte, dass gerade dieses Kunstwerk im Kunstbeirat des Bundestages sehr umstritten war, bis es seinen festen Platz neben dem Plenarsaal erhielt. Bevor es über die Eingangshalle West in den Reichstag geht, kann man an den Säulen die eingravierten Initialen des Kaiserreiches erkennen. In dieser Eingangshalle befindet sich das Farbkunstwerk „die Fahne“ von Gerhard Richter. Gegenüber das Kunstwerk „Vor-Ort-Sein“ von Sigmar Polke. Es sind fünf Leuchtkästen mit heiter ironischen Bildzitaten aus Politik und Geschichte, die wir näher erläutert bekommen haben. 
Im umgestalteten Reichstagsgebäude hat die Künstlerin Katharina Sieverding in einem Raum für die von 1933 bis 1945 verfolgten und ermordeten Mitglieder des Reichstags der Weimarer Republik eine Gedenkstätte gestaltet. Gleich nebenan der Clubraum für Abgeordnete und MitarbeiterInnen. An der Wand ein Kunstwerk von Grisha Bruskin, mit 115 Einzelbilder.  Hier ironisiert der Künstler ideologische Mythen, die er „Leben über alles“ nannte.
Weiter führte uns Frau Wachter zur Eingangshalle Süd. Dort hat der Künstler Georg Baselitz sein Kunstwerk „Melancholie“ ausgestellt. Mit seinen Motiven und seiner Malweise schlägt Baselitz eine Brücke von der Gegenwart zur Romantik. Wir betraten den Andachtsraum und erfuhren so vom Künstler Günther Uecker. Ihm ist es gelungen, auf der Grundlage theologischer Überlieferungen mit sparsamen bildnerischen und architektonischen Ausdrucksmitteln einen Raum zu gestalten, der zu Meditation und innerer Einkehr der Abgeordneten einlädt, unabhängig ihrer Religion. Wir bekamen von Frau Wachter die Holzbildtafeln, die Uecker an die Wände gelehnt hatte, näher erklärt.
Die Graffiti der sowjetischen Soldaten
In der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft blieb das Reichstagsgebäude weitgehend ungenutzt. Ein Symbol für das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft ist das berühmte Foto, das drei Soldaten beim Anbringen der roten Fahne neben dem Südostturm zeigt.
In den 1960-er Jahren wurde das Reichstagsgebäude nach den Plänen des Architekten Paul Baumgarten in veränderter innenarchitektonischer Form für parlamentarische Zwecke hergerichtet. Er veranlasste u. a. den Eingangsbereich zu vertäfeln. 
Im Juli 1993 entschied sich der Ältestenrat des Bundestages für die Umbauvorschläge des britischen Architekten Norman Foster. Er ließ u. a. im Eingangsbereich des Reichstagsgebäudes die Vertäfelungen entfernen, so wurden die Inschriften der Soldaten freigelegt. 
Im Empfangsraum wird ein Werk von Anton Kiefer gezeigt, mit dem Titel  „Nur mit Wind, mit Zeit, mit Klang“, das 1988 entstand. Das nächste Kunstobjekt, was wir aufsuchten, befindet sich in der Präsenzbibliothek und ist von Bernhard Heisig. Vom Balkon der Präsenzbibliothek hatten wir, bei herrlichem Sonnenwetter, einen wunderbaren Ausblick zur Spree und den Regierungshäusern. 
Wir gingen in das Untergeschoss des Reichstages. Frau Wachter erklärte uns das Kunstwerk von Christian Boltanski. Seit 1999 gibt es hier ein Archiv der deutschen Abgeordneten. Rund 5000 Metallkästen sind mit den Namen der Abgeordneten beschriftet, die von 1919 bis 1999 demokratisch gewählt wurden. 
Nach der Kunst die Politik
Nach dem Rundgang ging es auf die Fraktionsebene. Von diesem Standort aus kann mensch hinunterschauen in den 1.200 quadratmetergroßen Plenarsaal, dem Herzstück des Deutschen Bundestages. 
Nach einer Vorstellung des parlamentarischen Ablaufs und regelmäßigen Aufgaben einer Abgeordnete fand im Sitzungssaal der SPD-Fraktion ein munterer Austausch zu aktuellen Herausforderungen statt. Mich hat gefreut, dass sich viele für das existentielle Thema der Gesundheits- und Pflegepolitik interessieren, für die Finanzierung, für das Leistungsgeschehen, für die Rollen der verschiedenen Akteure, und und und. 
Anschließend ging es für alle interessierten Besucher auf die Reichstagskuppel.

Erneut trafen sich am 2. August 26 Bürger und Bürgerinnen aus Tempelhof-Schöneberg zur Kunst- und Architekturführung durch das Reichstagsgebäude. Diesmal führte uns Frau Wachter vom Besucherdienst professionell durch das Gebäude, um uns die  Architektur am Bau und die Geschichte der zahlreichen Kunstwerke näher zu bringen.

Die Führung begann bei dem „Tisch mit Aggregat“ von Joseph Beuys. Frau Wachter erklärte, dass gerade dieses Kunstwerk im Kunstbeirat des Bundestages sehr umstritten war, bis es seinen festen Platz neben dem Plenarsaal erhielt. Bevor es über die Eingangshalle West in den Reichstag geht, kann man an den Säulen die eingravierten Initialen des Kaiserreiches erkennen. In dieser Eingangshalle befindet sich das Farbkunstwerk „die Fahne“ von Gerhard Richter. Gegenüber das Kunstwerk „Vor-Ort-Sein“ von Sigmar Polke. Es sind fünf Leuchtkästen mit heiter ironischen Bildzitaten aus Politik und Geschichte, die wir näher erläutert bekommen haben.

Nie wieder! - Ausstellung „Töten aus Überzeugung“

Jan HamburaDie Ausstellung „Töten aus Überzeugung“ in der Schöneberger Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde zeigt in aufrüttelnder Weise einige der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde in Deutschland und Europa. Sie erinnert an die Ermordung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen als Teil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Veranstalter sind die Pinel Gesellschaft und das Rogate-Kloster St. Michael zu Berlin. Schirmherrin der fünfwöchigen Ausstellung ist die Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pfarrerin Barbara Eschen.

„Warum sollte ich jemand anderes sein wollen?
Der Gottesdienst zur Eröffnung der Ausstellung "Töten aus Überzeugung" am 20. Juli war bewegend. Ich danke für die Predigt von Pfarrerin Barbara Eschen und die Worte von Prof. Barbara John, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin. Barbara Eschen bezog sich häufig auf die Frage im Buchtitel des Autors Fredi Saal: „Warum sollte ich jemand anderes sein wollen?: Erfahrungen eines Behinderten“. Fredi Saal wurde mit einer schweren Körperbehinderung geboren, fälschlicherweise in einem sehr restriktiven und autoritären Heim für geistig behinderte Kinder untergebracht. Vieles musste er sich selber später autodidaktisch beibringen.
Barbara John verwies darauf, dass es auch heute nötig ist, Zivilcourage gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Fremdenfeindlichkeit zu zeigen. „Jeder ist anders als ich, und das fängt mit Ihnen an.“
Ausstellung „Töten aus Überzeugung“
Die von Michael Gollnow initiierte, von Robert Parzer historisch aufbereitete und von der Pinel Gesellschaft veranstaltete Ausstellung „Töten aus Überzeugung“ gibt einen tiefen Eindruck zu dem dahinter stehenden Leid ohne die Grausamkeiten selber darzustellen. In Fotographien, Dokumenten und in nachgebildeten Szenen (Schaukästen) werden die Methoden und Verbrechen der Nationalsozialisten gegen Menschen mit Behinderung deutlich. 
Die konkrete Darstellungsform in den Schaukästen nimmt Bezug auf eine Gedenk- und Erinnerungskultur der Gefühle. Die Initiatoren der Wanderausstellung wollen einen Eindruck des persönlichen Leids der Betroffenen vermitteln, ohne die erlittenen Grausamkeiten selber darzustellen. Mit dieser Form findet eine Anknüpfung an den grundlegenden Gedanken von Theodor Adorno statt, nämlich, Auschwitz in sein Inneres vorzulassen und somit die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht zu verdrängen. In Zusammenarbeit mit der Initiative eines virtuellen Mahnmals in der Tiergartenstr. 4 ist diese besondere Form der Erinnerungskultur Ziel der Ausstellung.
Alle Texte der Schautafeln sind in englischer, polnischer und deutscher Sprache verfasst. 
Die Zwölf-Apostel-Kirche, An der Apostelkirche 1 (Kurfürstenstraße), 10783 Schöneberg ist extra mittwochs und Donnerstags von 10-12 Uhr, Samstags von 11-15 Uhr sowie vor und nach den Gottesdiensten dafür geöffnet. Kommt bis zum 31. August vorbei. 
Erreichbar ist die Zwölf-Apostel-Kirche mit öffentlichen Verkehrsmitteln und über die U-Bahnhöfe: Kurfürstenstraße (U1) Nollendorfplatz (U1, U2, U3, U4). Oder per Bus: Kurfürstenstraße (M85, M48), Nollendorfplatz (M19, 187) und Gedenkstätte Dt. Widerstand (M29). PKW-Stellplätze sind vorhanden vor dem Gemeindezentrum und in der Genthiner Straß

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