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Mi., 20. Juli 2016

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben die Postkartenaktion „Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt!“ initiiert. Damit fordern auch die Gewerkschaften das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit ein. Damit fordern auch die Gewerkschaften, dass der von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegte und derzeit im Bundeskanzlerinnenamt schmorenden Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen endlich freigegeben und im Bundeskabinett verabschiedet wird. Wir SozialdemokratInnen wollen mit dem parlamentarischen Verfahren unbedingt beginnen.

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Aktion „Lohngerechtigkeitsgesetz - jetzt!“

Di., 19. Juli 2016

Gastfamilie

An einem Nachmittag im März, als ich beim Essen noch kurz meine Mails checkte, entdeckte ich eine Mail mit dem Betreff: „Welcome to your Hostfamily in America“. Ich wollte erst nicht so recht glauben, dass es eine Mail meiner zukünftigen Gastfamilie war, schließlich hatte meine Organisation einen Zeitraum ab Mai bis August als Vermittlungszeit angegeben, aber eine Mail meiner Zuständigen bei meiner Austauschorganisation bestätigte mir das alles noch mal: Ich werde in einer 85.000-Einwohner-Stadt in dem Bundesstaat Idaho (Nordwesten der USA) leben, hab einen Gastvater, eine Gaststiefmutter und zwei Gastschwestern (11 und 15), sowie eine Katze.

Do., 7. Juli 2016

Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Drucksache 18/8556).

Ich stimme dem obigen Gesetzentwurf aus unten aufgeführten Gründen nicht zu.

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Schutz der in der legalen Prostitution arbeitenden Frauen, Männer, Transmenschen in Deutschland verbessern. Dabei ist die Einschätzung über ihre Lage schwierig, da statistische Daten über eine Anzahl ebenso fehlen, wie Erhebungen über die Art ihrer Beschäftigung (u.a. in einem Prostitutionsbetrieb mit welcher Rechtstellung innerhalb des Betriebs, auf der Straße, etc.; nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt tätig; etc.). Fachberatungsstellen schätzen, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller Sexarbeitenden ausländischer Herkunft, zumeist aus Osteuropa, sind. Diese Ausgangslage erschwert ein Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen, welches ihren unterschiedlichen - auch aufenthaltsrechtlichen - Lebenslagen gerecht wird.

Lange wurde in der Koalition um die Ausgestaltung des Gesetzes gestritten. Unbestritten war relativ schnell, die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in den Prostitutionsbetrieben festzulegen und eine Erlaubnispflicht zum Betreiben von Prostitutionsstätten zu formulieren, sowie Kontrollrechte mit Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Dies stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeitenden und beendet menschenunwürdige Geschäftsmodelle.

Aus der CDU/CSU-Fraktion kamen aber auch Forderungen wie Erhöhung des Mindestalters oberhalb der Volljährigkeitsgrenze und verpflichtende gesundheitliche Untersuchungen. Ich begrüße, dass sich diese Forderungen nicht durchgesetzt haben.

Do., 7. Juli 2016

Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (Drucksache 18/8210).

Als Mitglied für Deutschland im parlamentarischen Netzwerk „Gewaltfreies Leben für Frauen” und als Mitglied im Ausschuss Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist mir die Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz Istanbul-Konvention, ein gewichtiges Anliegen. Die Istanbul-Konvention schafft als völkerrechtlicher Vertrag in Europa verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Gewalt gegen Frauen soll umfassend verhütet, bekämpft und bestraft werden. Dieses Übereinkommen stellt somit einen Meilenstein in der Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen dar.

Fr., 1. Juli 2016

Heute vor fünf Jahren ist der Bundesfreiwilligendienst entstanden. Er ist eine Folge der politischen Entscheidung, die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen. Diese Entscheidung bedeutete auch das Ende des Zivildienstes für junge Männer. Seitdem gibt es neben dem nun seit 50 Jahren bestehendem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Derzeit sind 65.733 Einsatzstellen mit 236.040 Einsatzplätzen anerkannt. Eine Ausweitung des BFD ist nicht geplant. Aktuell leisten rund 40 000 "Bufdis" in ganz Deutschland ihren Freiwilligendienst – in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten oder auch Einrichtungen der Jugendhilfe. So lernen viele Menschen vor allem auch jüngere soziale Berufsfelder kennen. Die Ergebnisse aus der Evaluation zeigen, dass die allermeisten Freiwilligen sehr zufrieden sind.

Mo., 27. Juni 2016

Es geht um Teilhabe und um eine inklusive Gesellschaft. Seit dem 26. April 2016 liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vor. Seitdem wird der Gesetzentwurf in der Zivilgesellschaft intensiv diskutiert. Und das ist gut so.

Voraussichtlich soll der mittlerweile veränderte Referentenentwurf am 28. Juni 2016 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nach der Zuleitung in den Bundesrat wird dieser Kabinettsentwurf Grundlage der parlamentarischen Beratung zum BTHG. Diese beginnt mit der ersten Lesung voraussichtlich im September. Ich freue mich auf die weiterhin intensiven Debatten.

Mo., 27. Juni 2016

In den frühen Morgenstunden des 22. Juni 1941 brach vor 75 Jahren die Hölle los. Es begann der deutsche Angriffskrieg gegen die Sowjetunion. Die Wehrmacht besetzte mehrere Sowjetrepubliken, die Ukraine, Weißrussland, das Baltikum sowie einen großen Teil Russlands. Es begann ein beispielloser Vernichtungsfeldzug im Osten Europas gegen sogenannte „Untermenschen“, die Angehörigen der slawischen Völker. Hier sollte mit Waffengewalt "Lebensraum" für Deutsche geschaffen werden. Der Vernichtungsfeldzug wurzelte in der menschenverachtenden nationalsozialistischen Rassenideologie. Opfer dieses nationalsozialistischen Unrechts wurden 27 Millionen Menschen in der Sowjetunion, WeißrussInnen, UkrainerInnen, RussInnen; JüdInnen und viele mehr, die allermeisten von ihnen ZivilistInnen.

In Anwesenheit der Botschafter Russlands, Armeniens und Tadschikistans, von VertreterInnen der Botschaften von Belarus, der Ukraine sowie anderer Botschaften unserer Nachbar- und Partnerländer fand im Deutschen Bundestag eine Debatte zum „75. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion“ statt. Alle RednerInnen betonten unsere Verantwortung, dass etwas Vergleichbares nie wiedergeschehen darf.

Fr., 24. Juni 2016

In meiner Rede habe ich zur aktuellen Menschenrechtslage in der Türkei klar Stellung bezogen. Ich appellierte an alle ParlamentarierInnen: „Lassen Sie uns alle gemeinsam der neuen Initiative „No Hate, No Fear“ folgen“. Ich danke den beiden Berichterstatterinnen Ingebjørg Godkesen (Norwegen) und Nataša Vučković (Serbien) für diesen wichtigen und fundierten Bericht.

 

 

Fr., 24. Juni 2016

In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass ich mit der einseitigen Intention des vorgelegten Berichtes „Die Übersexualisierung von Kindern bekämpfen“ nicht übereinstimme. Deshalb habe ich einer Reihe von Änderungsanträgen zugestimmt.

 

 

Do., 23. Juni 2016

Nach langer Blockade durch die CDU/CSU ist es uns SozialdemokratInnen nun gelungen, ein unbefristetes Verbot für Schiefergesteinsfracking, sogenanntes unkonventionelles Fracking, zu erzielen. Das Verbot umfasst sowohl Fracking zur Gewinnung von Gas als auch Öl. Gerade die Einbeziehung von Öl ist eine gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf wichtige Ergänzung, für den sich die SPD stark gemacht hat.

Die Neuregelung sieht für unkonventionelles Fracking zwar die Möglichkeit der Erlaubniserteilung von vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Diese bedürfen aber zwingend der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Die Entscheidung der Landesregierung erfordert eine Abwägung mit den geologischen Besonderheiten der betroffenen Gebiete und sonstigen öffentlichen Interessen. Mit Blick auf die klare Haltung insbesondere der SPD-geführten Landesregierungen für ein Frackingverbot wird somit zukünftig unkonventionelles bzw. Schiefergesteinsfracking umfassend verboten sein.