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Mo., 9. Mai 2016

 Sozialbetrug gehört bestraft, egal ob abgerechnete Leistungen nicht erbracht wurden und PatientInnen erfunden wurden, die gar nicht pflegebedürftig sind - wie in Berlin - oder ob Sozialversicherungsabgaben für Scheinselbständige nicht abgeführt werden - wie in Schleswig-Holstein. Jeder Betrug in der ambulanten Pflege muss restlos aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Missbrauch zulasten der Solidargemeinschaft muss bekämpft werden.

Mi., 4. Mai 2016

Die zahlreichen Medienkommentare über die parlamentarische Debatte zur Reform des Sexualstrafrechts im Deutschen Bundestag haben eines sehr deutlich gemacht: Die Gesellschaft weiß genau, dass die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung bestraft gehört und diese Bestrafung nicht vom wehrhaften Verhalten des Opfers abhängig gemacht werden darf. MedienmacherInnen als auch auf der Straße befragte Menschen zeigten sich höchst erstaunt, wie viele Täter bei der augenblicklichen Rechtslage ungeschoren davonkommen, obwohl sie gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen. Unsere Gesellschaft ist reif für ein Sexualstrafrecht mit Nein-heißt-Nein-Lösung.

Schon vor der 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 28. April 2016 haben SPD- und CDU/CSU-Koalitionäre Expertinnen aus dem Bereich Sexualstrafrecht, Frauenverbände und -Beratungsstellen, Vertreterinnen weiterer Verbände und der Länder sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, am 27. April zu einem Hearing eingeladen. Die Botschaft der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen lautet: Der vorgelegte Gesetzentwurf aus dem Hause Maas ist ein guter erster Schritt, die schon geplanten Verschärfungen sind ein guter zweiter Schritt - aber all das reicht nicht! Ein neues Gesetz zur Strafrechtsreform muss von Anfang an den Anforderungen der Istanbul-Konvention entsprechen.
Die Lösung heißt: Nein heißt Nein!

Mi., 4. Mai 2016

Impfungen gegen gefährliche Infektionskrankheiten gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen. Die Masern-Impfquoten von SchulanfängerInnen haben sich in den meisten Bundesländern erneut leicht verbessert. Deutschland hat das Ziel der WHO aber noch nicht erreicht.

Meine Meinung: „Wir sind in Deutschland beim Impfen gegen Masern besser geworden - aber längst noch nicht gut genug. Ich appelliere an die AärztInnen und Gesundheitsämter, die Schulen und Kitas, an Betriebe und vor allem natürlich an die Eltern, ihrer Verantwortung nachzukommen. Jede und jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“ 

Meine Bitte an Sie:

Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich über das Impfen. Suchen Sie ihren Impfpass und checken Sie ihren Impfstatus.

Mi., 4. Mai 2016

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)" in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Die Anhörung des Ministeriums soll am 24. Mai stattfinden. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf im Juni oder Juli beschließen. Inklusive der Begründung umfasst das Dokument mehr als 360 Seiten.

Mi., 4. Mai 2016

Über die Einrichtung einer Pflegekammer wird mittlerweile seit Jahrzehnten gestritten. Offensichtlich ist, dass die Kompetenzen der bisher für die Berufsgruppen sprechenden Organisationen und Institutionen – z.B. Berufsverbände, Gewerkschaften, Einrichtungs- und Kostenträger, sowie zuständige Abteilungen in den Länderministerien – durch die Einrichtung einer Kammer direkt betroffen sein werden.

Die MitarbeiterInnen in der Pflege haben es angesichts der zunehmenden Professionalisierung ihres Berufes wahrlich verdient, dass sie endlich selbst darüber entscheiden, wie die Weiterentwicklung der Pflege als Berufsstand angesichts der demographischen Entwicklung und den damit einhergehenden umfangreichen fachlichen Veränderungen geschehen soll. Sie sollen selbst entscheiden, was das Beste für ihre Berufsgruppe ist. Wer kann dies leisten? Eine Pflegekammer!

Mo., 2. Mai 2016

Für meine politische Tätigkeit im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages trete ich häufiger an Mitglieder des Deutschen Ethikrates heran oder lese mit großem Interesse dessen Stellungnahmen und Empfehlungen. Aus diesem Grunde wünsche ich allen neugewählten Mitgliedern für ihre neue vierjährige Amtszeit viel Fortune. Ich danke Christiane Woopen, Medizinethikerin und bisherige Vorsitzende, sowie allen ausscheidenden Mitgliedern für ihre Tätigkeit. Prof. Dr. Christiane Woopen hat es verstanden, selbst komplizierteste Sachverhalte stets so zu beschreiben, dass die ethischen Fragestellungen unter den sich stetig ändernden gesellschaftlichen Verhältnissen deutlich wurden.

Ich gratuliere den neuen, vom Bundestag bzw. der Bundesregierung ausgewählten 26 Mitgliedern, darunter JuristInnen, MedizinerInnen, TheologInnen, des Deutschen Ethikrates und wünsche ihnen schon jetzt gutes Gelingen für eine sicherlich nicht einfacher werdende Tätigkeit. Es freut mich, dass auch aus Berlin renommierte Mitglieder in diesem Gremium vertreten sind.

Mo., 2. Mai 2016

„Wenn ich krank und hilfsbedürftig zu meinem Arzt oder meiner Ärztin gehe, dann ist er oder sie an meiner Gesundheit interessiert“. Diese Aussage sollte nicht naiv wirken, sondern die reale Praxis im deutschen Gesundheitswesen sein. Eine gute ärztliche Behandlung sollte an das Wohl jede/r PatientIn gekoppelt sein, egal welchen sozialen Hintergrund er oder sie hat - und nicht am Geldbeutel. Leider war jedoch genau das des Häufigeren der Fall - und bisher konnte dagegen nicht strafrechtlich vorgegangen werden. Dieser Korruptionspraxis und strafrechtlichen Lücke im Gesundheitswesen wurde nun am 14. April 2016 mit der Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (18/6446) hoffentlich ein Ende gesetzt. Für PatientInnen bedeutet dieses eine Rückgewinnung von Vertrauen in eine gute Gesundheitsversorgung, die nicht vom Geld abhängt - eine Forderung, für die die SPD seit 2010 gekämpft hat!

Fr., 29. April 2016

Angst und Unsicherheiten haben in der Bevölkerung zugenommen. Diesen Gefühlen und Eindrücken nachzugehen und Lösungen dafür zu finden, war Aufgabe der Fachkonferenz „Öffentliche Sicherheit in Deutschland“ der SPD-Bundestagsfraktion. Die Veranstaltung am 28. April 2016 im SPD-Fraktionssaal wurde von über 300 Angehörigen unterschiedlicher Polizeireviere des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehren und zahlreicher Hilfsorganisationen sehr stark besucht. Kein Stuhl blieb frei.

Es ist ein Paradox: Obwohl Deutschlands Kriminalstatistiken zeigen, dass das Land immer sicherer wird, obwohl die Zahl der Gewaltdelikte objektiv gesunken ist, steigt das Unsicherheitsgefühl der BürgerInnen. Die Garantie für öffentliche Sicherheit ist für uns als SozialdemokratInnen und SPD-Bundestagsfraktion ein gesellschaftliches Kernthema. Öffentliche Sicherheit reicht dabei von der Prävention bis zur Strafverfolgung, von der Katastrophenvorsorge bis zur Hilfeleistung im akuten Notfall. Es ging also um Antworten auf unter anderem folgende Fragen: Wie lässt sich Unsicherheiten und Ängsten in der Bevölkerung entgegenwirken? Wie können wir jede einzelne Person besser vor Kriminalität, Gewalt und deren Ursachen schätzen?

Wir SozialdemokratInnen bekämpfen Unsicherheit, denn diese bedeutet immer auch Unfreiheit, Ungleichheit und fehlende Solidarität mit denen, die auf den Staat zur Garantie ihrer persönlichen Sicherheit angewiesen sind. Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten!

Fr., 29. April 2016

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2016 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ beschlossen. Dieser ist dem Deutschen Bundestag zugegangen. Die erste Lesung findet am 28. April statt.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung habe ich für den 25. April VertreterInnen der Deutschen Jugendverbände ins Reichstagsgebäude eingeladen. Ich wollte erfahren, welche Vorstellungen junge Frauen dazu haben, wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt insbesondere gegen Mädchen und Frauen als umfassender Straftatbestand gesetzlich geahndet werden soll.

Do., 28. April 2016

Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113)

Dass ParlamentarierInnen die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattieren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen. Beide Abstimmungen behandeln das hochsensible Thema „Fracking“. In einer „Abschließenden Beratung ohne Aussprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skandalös. Damit wird es auch unmöglich werden auf gravierende „Leerstellen“ im Grünen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: U.a. das Mitspracherecht der Kommunen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasserrecht, Regelungen zur Herstellung von Transparenz, und und und.

Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab.