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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Digitales interparlamentarisches Treffen: „Better Law Making from a digital perspective“

 

Im Vordergrund des Austauschtreffens „Better Law Making from a digital perspective“ zwischen Europaparlamentarier*innen und Parlamentarier*innen verschiedener europäischer Parlamente am 27.10.2020 stand die Frage nach dem Gelingen einer besseren Rechtssetzung in Zeiten des zunehmend digitalen Fortschritts. Welche Rolle spielt Digitalisierung im Gesetzgebungsprozess und wie kann sichergestellt werden, dass neue Gesetze modernen Anforderungen entsprechen. 
Welche Verantwortung trage ich als Parlamentarierin für technologischen Fortschritt auch bei der Gesetzgebung – eine Frage, die auch ich mir stelle. Und das nicht nur im europäischen Kontext. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz haben wir uns ebenfalls am 27.10.2020 mit Mitgliedern des Sachverständigenrates über verbraucher*innengerechte Regulierungsmechanismen von Plattformfunktionalitäten ausgetauscht.
Nicht nur das Thema des Treffens „Better Law Making from a digital perspective“ stand ganz im Fokus der digitalen Zeitenwende. Auch die Rahmenbedingungen der Veranstaltung waren dementsprechend gestaltet: die Konferenz wurde hauptsächlich via interaktivem Online-Tool durchgeführt, bei der die Redner*innen jeweils hinzugeschaltet wurden bei gleichzeitiger Verdolmetschung auf unterschiedlichen Sprachen. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, die Veranstaltung live zu streamen. Nur wenige EU-Parlamentarier*innen befanden sich physisch vor Ort.
Hrvoje Grubisic, Secretary of the European Judicial Network in Civil and Commercial Matters, betonte in seinen Eröffnungsworten die Notwendigkeit der Einführung einer EU-Digitalplattform. Dort sollte der aktuelle Stand der Digitalisierung der einzelnen Mitgliedstaaten im Rechtsbereich zusammengetragen werden, um Potentiale für ein E-Justice-System zu identifizieren. Eine durchaus sinnvolle Idee für effizientere Zusammenarbeit, gerade in Zeiten, in denen der direkte Austausch häufig nicht möglich bzw. nicht geboten ist. 
Abgeordnete des dänischen, estnischen sowie französischen Parlaments berichteten über ihre nationalen Erfahrungen. Dabei war interessant, wie die Erfahrungen und Berichte divergierten bzw. sich auch zu unseren Erfahrungen als deutsche Parlamentarier*innen unterscheiden. Die estnische Verwaltung beispielsweise arbeitet bereits jetzt weitestgehend papierlos – davon sind wir hierzulande noch weit entfernt, was den nicht digitalaffinen Bürger*innen noch entgegenkommt, die sich aber gleichzeitig häufig über lange Bearbeitungszeiten beschweren. Roter Faden aller Berichte war die Gleichzeitigkeit der Forderung nach einer digital einsatzbereiten Gesetzgebung und der Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen. 
Für mich war es eine anregende Veranstaltung, von der ich die Frage mitnehme: Wie können wir den gewandelten Anforderungen im 21. Jahrhundert auch auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung gerecht werden?  Und auch: Was lehrt uns die COVID-19-Pandemie hinsichtlich Digitalisierung aber auch der notwendigen Teilhabe aller Bürger*innen?

Im Vordergrund des Austauschtreffens „Better Law Making from a digital perspective“ zwischen Europaparlamentarier*innen und Parlamentarier*innen verschiedener europäischer Parlamente am 27.10.2020 stand die Frage nach dem Gelingen einer besseren Rechtssetzung in Zeiten des zunehmend digitalen Fortschritts. Welche Rolle spielt Digitalisierung im Gesetzgebungsprozess und wie kann sichergestellt werden, dass neue Gesetze modernen Anforderungen entsprechen.

Digitaler Austausch mit dem Sachverständigenrat für Verbraucherfragen

 

Premiere war das digitale Treffen mit Vertreter*innen des Sachverständigenrat für Verbraucherfragen 
LINK    https://www.svr-verbraucherfragen.de/
am 15. Oktober 2020. Ich danke Herrn Prof. Dr. Peter Kenning, Vorsitzender, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Stellv. Vorsitzende, und Frau Barbara Leier, Leiterin der Geschäftsstelle, sehr für dieses Gespräch. Es machte mir noch einmal eindringlich deutlich, wie wichtig eine aktive und umfassende Verbraucher*innenpolitik ist.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) berät das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in Verbraucher*innenfragen. Außerdem veröffentlicht er Policy Briefs, in dieser Wahlperiode verstärkt zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Verbraucher*innen hat der SVRV ad hoc die Policy Briefs zum Wohnungsmarkt“ (Mai 2020) sowie zur Wirksamkeit der Corona-Warn-App (Juni 2020) vorgelegt. Grundsätzliches Ziel des SVRV ist die evidenzbasierte, wissenschaftliche Beratung für relevante Themengebiete. Originäre Themenschwerpunkte sind derzeit Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Wir haben viel über bereits abgeschlossene bzw. über zukünftige SVRV-Projekte gesprochen, so zum Beispiel über Verbraucher*innenrechte in einer zunehmend digitalisierten Welt und über notwendige Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel und Nachhaltigkeit. Gespannt bin ich schon jetzt auf ein Sondergutachten im März 2022, in dem wichtige, verbraucher*innenpolitische Fragen der sozialen Ungleichheit aufgegriffen werden. Auch hierbei wirkt die Corona-Pandemie wie ein Brennglas. Unbestreitbar ist es, dass Verbraucher*innen auf zukünftige globale Veränderungen und gesellschaftlich relevante Probleme mittels empirischer Untersuchungen und wissenschaftlicher Forschung gut vorbereitet werden müssen. Nur so können sie als mündige Verbraucher*innen agieren.
Meine Anliegen im Verbraucher*innenschutz
Es ist mir gelungen, meinen Rats-Gesprächspartner*innen auch eigene Herzensthemen nahe zu bringen. Dazu gehört vor allem die Stärkung der Verbraucher*innenrechte in der ambulanten #Pflege. Dazu gehören aber auch die stärkere Einbeziehung und Sichtbarmachung einer Forschung, die #Gleichstellung, #Barrierefreiheit & #Inklusion sowie die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Migrationsbiographien stärker in den Blick nimmt. Es gilt bei der Stärkung von Verbraucher*innenrechten als auch -schutz darum, dass die Vielfalt der vorhandenen bzw. versperrten Zugänge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen jeweils deutlich herausgearbeitet wird.  
Ich finde, in den SVRV sind die Haushaltswissenschaften, die sich mit der Ökonomie, der Organisation und den Strukturen von Privathaushalten sowie Groß- und Anstaltshaushalten befassen stärker zu integrieren. Um diese Aspekte tatsächlich stärker im Rahmen der Strukturen und Prozesse des Rates umsetzen zu können, werde ich mich um einen weiterhin stätigen Austausch bemühen verbunden mit einem Einsatz für mehr wirtschaftliche und 
Premiere war das digitale Treffen mit Vertreter*innen des Sachverständigenrat für Verbraucherfragen 
LINK    https://www.svr-verbraucherfragen.de/
am 15. Oktober 2020. Ich danke Herrn Prof. Dr. Peter Kenning, Vorsitzender, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Stellv. Vorsitzende, und Frau Barbara Leier, Leiterin der Geschäftsstelle, sehr für dieses Gespräch. Es machte mir noch einmal eindringlich deutlich, wie wichtig eine aktive und umfassende Verbraucher*innenpolitik ist.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) berät das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in Verbraucher*innenfragen. Außerdem veröffentlicht er Policy Briefs, in dieser Wahlperiode verstärkt zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Verbraucher*innen hat der SVRV ad hoc die Policy Briefs zum Wohnungsmarkt“ (Mai 2020) sowie zur Wirksamkeit der Corona-Warn-App (Juni 2020) vorgelegt. Grundsätzliches Ziel des SVRV ist die evidenzbasierte, wissenschaftliche Beratung für relevante Themengebiete. Originäre Themenschwerpunkte sind derzeit Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Wir haben viel über bereits abgeschlossene bzw. über zukünftige SVRV-Projekte gesprochen, so zum Beispiel über Verbraucher*innenrechte in einer zunehmend digitalisierten Welt und über notwendige Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel und Nachhaltigkeit. Gespannt bin ich schon jetzt auf ein Sondergutachten im März 2022, in dem wichtige, verbraucher*innenpolitische Fragen der sozialen Ungleichheit aufgegriffen werden. Auch hierbei wirkt die Corona-Pandemie wie ein Brennglas. Unbestreitbar ist es, dass Verbraucher*innen auf zukünftige globale Veränderungen und gesellschaftlich relevante Probleme mittels empirischer Untersuchungen und wissenschaftlicher Forschung gut vorbereitet werden müssen. Nur so können sie als mündige Verbraucher*innen agieren.
Meine Anliegen im Verbraucher*innenschutz
Es ist mir gelungen, meinen Rats-Gesprächspartner*innen auch eigene Herzensthemen nahe zu bringen. Dazu gehört vor allem die Stärkung der Verbraucher*innenrechte in der ambulanten #Pflege. Dazu gehören aber auch die stärkere Einbeziehung und Sichtbarmachung einer Forschung, die #Gleichstellung, #Barrierefreiheit & #Inklusion sowie die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Migrationsbiographien stärker in den Blick nimmt. Es gilt bei der Stärkung von Verbraucher*innenrechten als auch -schutz darum, dass die Vielfalt der vorhandenen bzw. versperrten Zugänge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen jeweils deutlich herausgearbeitet wird.  
Ich finde, in den SVRV sind die Haushaltswissenschaften, die sich mit der Ökonomie, der Organisation und den Strukturen von Privathaushalten sowie Groß- und Anstaltshaushalten befassen stärker zu integrieren. Um diese Aspekte tatsächlich stärker im Rahmen der Strukturen und Prozesse des Rates umsetzen zu können, werde ich mich um einen weiterhin stätigen Austausch bemühen verbunden mit einem Einsatz für mehr wirtschaftliche und personelle Ressourcen.  
 personelle Ressourcen.  

Eine Premiere war das digitale Treffen mit Vertreter*innen des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen am 15. Oktober 2020. Ich danke Herrn Prof. Dr. Peter Kenning, Vorsitzender, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Stellv. Vorsitzende, und Frau Barbara Leier, Leiterin der Geschäftsstelle, sehr für dieses Gespräch.
Es machte mir noch einmal eindringlich deutlich, wie wichtig eine aktive und umfassende Verbraucher*innenpolitik ist.

Ruanda: Der Aussöhnungsprozess darf nicht erlöschen.

 

Zwischen Deutschland und Ruanda besteht ein enges und pragmatisches Verhältnis. Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Ruanda ist ein zentraler Bestandteil des bilateralen Verhältnisses
Link https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/bilateral/212032
. Mich verbindet mit Ruanda eine Reise im Jahr 2011, die ich als damaliges Mitglied des fraktionsübergreifenden Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung 
Link https://www.dsw.org/parlamentarischer-beirat/
unternommen habe. Politischer Schwerpunkt dieser Reise waren die „vulnerable girls“, war die gesundheitliche Versorgung, die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und Rechte für Mädchen und Frauen, die Stärkung sexueller Aufklärung und Familienplanung.
10. „Victoire Day“ in Ruanda
Daran erinnerte sich auch Dr. Jean Paul Rwasamanzi, der mich am 14. Oktober im Deutschen Bundestag besuchte. Für ihn ist der 14. Oktober seit 2010 kein normales Datum. 2010 wurde an diesem Tag die Oppositionspolitikerin und nicht zur Wahl zugelassene Präsidentschaftskandidatin  Victoire Ingabire Umuhoza 
Link    https://www.youtube.com/watch?v=MI3lgDVbZdQ
verhaftet. Erst acht Jahre später kam sie gemeinsam mit über 2.000 politischen Häftlingen wieder frei. Für die demokratischen Oppositionsgruppen in Ruanda ist der 14. Oktober ein bedeutungsvoller Tag. Der Menschenrechtsaktivist und Genosse der SPD Brunnenviertel (17. Abteilung) setzt sich seit vielen Jahren als Mitglied der „Initiative Ruanda in Deutschland“ für die Aufarbeitung der schrecklichen Verbrechen an der ruandischen Zivilbevölkerung und für den Demokratisierungsprozess in seinem früheren Heimatland ein.
Demokratisierungsprozess und Menschenrechtslage in Ruanda
Jean-Paul Rwasamanzi äußerte mit großer Sorge, dass sich die Menschenrechtslage - insbesondere die Situation für Frauen - in letzter Zeit verschlechtert habe. Wieder stark zugenommen hätten die Repressionen gegenüber demokratischen Oppositionskräften. Victoire Ingabire Umuhoza sei seit ihrer Haftentlassung unter Hausarrest gestellt und politisch isoliert. Wir sind uns einig, dass sowohl Deutschland als auch weitere EU-Partner mit diplomatischem Einfluss den demokratischen Aussöhnungsprozess stärken muss.
Was tun?
Zwar habe ich mich seit längerem nicht mehr mit der speziellen Situation in Ruanda beschäftigt, aber ich erinnere mich gut an die großen Herausforderungen, vor denen das Land immer noch in Folge des 1994 erfolgten Genozids seitens der Hutu-Mehrheit an der Tutsi-Minderheit stand. 
Um mich verstärkt auch wieder in diese Fragen einzuarbeiten, habe ich meine Mitgliedschaft in der Parlamentariergruppe Östliches Afrika 
Link https://www.bundestag.de/europa_internationales/parlamentariergruppen#
beantragt. Es freut mich sehr, dass zeitgleich eine Anfrage seitens des Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung gekommen ist, ob ich erneut Beiratsmitglied werden wolle. Selbstverständlich will ich, zumal ich die Arbeit der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung
Link  https://www.dsw.org/wer-wir-sind/
, die die Sekretariatsfunktion für den Beirat übernommen haben, sehr schätze.

Zwischen Deutschland und Ruanda besteht ein enges und pragmatisches Verhältnis. Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Ruanda ist ein zentraler Bestandteil des bilateralen Verhältnisses.
Mich ganz persönlich verbindet mit Ruanda eine Reise im Jahr 2011, die ich als damaliges Mitglied des fraktionsübergreifenden Parlamentarischen Beirates für Bevölkerung und Entwicklung unternommen habe. Politischer Schwerpunkt dieser Reise waren die „vulnerable girls“, waren die gesundheitliche Versorgung, die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und Rechte für Mädchen und Frauen sowie die Stärkung sexueller Aufklärung und Familienplanung.

4. Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“

 

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veranstaltete am 13. Oktober unter dem Motto „Geschichten die zählen“ ihr 4. Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“. Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch im Sport sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, das durch die Strukturen des organisierten Sports begünstigt wird. Es braucht mehr Prävention, braucht mehr Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen.
Mir ist das Thema wichtig: Sexueller Kindesmissbrauch ist im Breiten- und Leistungssport noch immer stark tabuisiert und wird gesellschaftlich längst noch nicht ausreichend thematisiert. Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport erzählten ihre emotional stark aufwühlenden Erlebnisse und verweisen auf dramatische Versäumnisse der Vereine aber auch der Politik. 

Die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs" veranstaltete am 13. Oktober 2020, unter dem Motto: „Geschichten die zählen“, ihr 4. Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“. Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch im Sport sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, das durch die Strukturen des organisierten Sports begünstigt wird. Es braucht mehr Prävention, braucht mehr Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen.

Mir ist das Thema wichtig: Sexueller Kindesmissbrauch ist im Breiten- und Leistungssport noch immer stark tabuisiert und wird gesellschaftlich längst noch nicht ausreichend thematisiert. Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport erzählten ihre emotional stark aufwühlenden Erlebnisse und verweisen auf dramatische Versäumnisse der Vereine aber auch der Politik.

Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. Persönliche Erklärung Mechthild Rawert, MdB

 

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  
Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 Bundeswahlgesetz (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.
Der geringere Anteil an Frauen im Deutschen Bundestag zeigt: Parteiinterne Quoten und freiwillige Selbstverpflichtungen weniger Parteien reichen nicht aus. Vielmehr brauchen wir gesetzliche Regelungen im Wahlrecht, die die verfassungswidrige Unterrepräsentation von Frauen im Parlament beenden. Fakt ist: Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. 
Bereits seit 26 Jahren verpflichtet uns das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 zum Handeln: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 
Im letzten Koalitionsausschuss wurde die Reform des Bundestagswahlrechts zwar heftig diskutiert, aber am Ende langte es nur für einen Kompromiss: Zur Bundestagswahl im September 2021 gibt es eine Zwischenlösung. Eine echte Reform ist erst für 2025 geplant. Eingesetzt wird eine Reformkommission, die unter anderem auch prüfen wird, mit welchen verfassungskonformen Möglichkeiten es ermöglicht wird, einen gleichen Anteil von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen, können also erst zur übernächsten Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen. Ich erwarte, dass diese Reformkommission paritätisch besetzt ist.
Der massive Widerstand der CDU/CSU-Fraktionen gegen den grundgesetzlichen Handlungsauftrag zur Gleichstellung führt dazu, dass kein Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform vorliegt, der auch eine paritätische Regelung vorsieht. Angesichts des historisch niedrigen Frauenanteil im Bundestag ist dieser Widerstand mehr als beschämend und für alle an Chancengleichheit, Demokratie und Gleichstellung interessierten Bürgerinnen* und Bürger* ein Schlag ins Gesicht.
Ich bin gewiss: Mit der gleichen Repräsentation von Frauen im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  Für dieses im Zweiten Gleichstellungsbericht formulierte Ziel zu kämpfen lohnt sich.
Ich stimme dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD dennoch zu.

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  

Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 "Bundeswahlgesetz" (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.

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