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Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

Gesetzesvorhaben aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) informierte den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. Juni 2014 darüber, dass das Bundeskabinett am Vormittag den Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten „Elterngeld Plus“ gebilligt hat. Eltern sollen durch das Gesetz zukünftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. Der Gesetzentwurf wird jetzt über den Bundesrat, der voraussichtlich im September darüber beraten wird, in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden und im kommenden Jahr in Kraft treten.

Im zweiten Halbjahr 2014 soll zudem das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen auf den Weg gebracht werden. Der entsprechende Entwurf wird dem Bundeskabinett im Sommer vorgelegt. Zudem kündigte Manuela Schwesig ein Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familien, Pflege und Beruf an. Dies sieht unter anderem eine zehntägige berufliche Auszeit bei Lohnfortzahlung zur Organisation der Pflege eines Angehörigen vor.

Persönliche Erklärung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Abgeordneten Mechthild Rawert zur nicht namentlichen Abstimmung über die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Reg.-Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (Drs. 18/1306)

TOP 18 am 5. Juni 2014

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 war gegen Ende der 17. Legislaturperiode die steuerliche Gleichbehandlung von LebenspartnerInnen nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Die Bundesregierung hatte weitere Folgeänderungen angekündigt und setzt diese mit dem heute in 3. Lesung verabschiedeten „Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (18/1306) nun um. Mit dem Gesetz erfolgt eine zeitnahe Umsetzung des noch verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen Gleichbehandlung von LebenspartnerInnen, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eine steuerliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, hergestellt. Und das ist gut so.

Kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland

Dank der SPD hat der Bundestag am 22. Mai 2014 beschlossen, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland zu verbieten. In namentlicher Abstimmung wurde der den gemeinsamen Antrag „Grüne Gentechnik - Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen“  CDU/CSU- und SPD-Fraktion angenommen. Das ist ein großer Erfolg der SPD! Denn noch vor wenigen Wochen war eine Verständigung mit der CDU nicht zu erzielen. Auf Europäischer Ebene enthielt sich die Bundesregierung bei der umstrittenen Maissorte 1507, da Kanzlerin und CDU-Ministerien für die Zulassung votierten, die SPD-Ministerien dagegen. Die Folge war, dass dadurch Angela Merkel noch im Januar ein generelles europaweites Anbauverbot verhindert hat.

Der Bundestag entscheidet über die Sukzessivadoption durch LebenspartnerInnen

Am 22. Mai 2014 hat der Bundestag mehrere Gesetzentwürfe zur Sukzessivadoption durch LebenspartnerInnen beraten und abgestimmt. Mechthild Rawert hat dazu folgende persönliche Erklärung abgegeben:

„Erklärung zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs 18/1494) TOP 8 am 22.05.2014 gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
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Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unserer sozialdemokratischen Politik.

Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern.

Sozialdemokratisches Ziel weiterhin: „100% Gleichstellung!“

Im Vorfeld der CSD-Saison 2014 möchte ich der Queer Community mein großes politisches Bedauern ausdrücken, dass es uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei den GroKo-Verhandlungen mit der CDU/CSU nicht gelungen ist, unser Wahlkampfversprechen „100% Gleichstellung - nur mit uns!“ einzulösen. Mir ist sehr bewusst, dass die Enttäuschung groß ist.

Das volle Adoptionsrecht auch für Lesben und Schwule war mit CDU/CSU nicht zu machen. Die Öffnung der Ehe ist vorerst gescheitert. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft bleibt ein Rechtsinstitut anderer Klasse, obwohl sie rechtlich fast identisch mit der Ehe ist.

SPD zu 100 Prozent hinter „100% Gleichstellung!“
Wir SozialdemokratInnen stehen nach wie vor zu 100 Prozent zu „100% Gleichstellung!“. Wir stehen nach wie vor hinter unseren Forderungen aus der 17. Legislaturperiode und zu den entsprechenden Gesetzesinitiativen zur vollen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen, zur Öffnung der Ehe und für die Verankerung eines Diskriminierungsschutzes für Lesben und Schwule in Artikel 3 unseres Grundgesetzes (siehe Drs. 17/2113, Drs. 17/8155, Drs. 17/254).

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