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Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

Bessere Leistungen für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen

Deutschland stärkt seine Willkommenskultur. Gleich drei Gesetze wurden am 6. November 2014 beschlossen, mit denen die Situation von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Deutschland verbessert wird.

Bundestag beschließt Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch neues Bundesleistungsgesetz

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht mehr Teilhabe. Erarbeitet werden soll in dieser 18. Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Das bestehende Recht der Eingliederungshilfe soll reformiert und die Leistungen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt werden. Bislang ist die Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat übernommen.

Seit dem 10. Juli 2014 läuft das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz mit VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Sozialversicherungsträgern und Sozialpartnern. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller eingerichtet. In insgesamt neun Sitzungen werden bis April 2015 werden wesentliche Aspekte des Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden soll, debattiert. Einen hohen Stellenwert hat die Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Nach der Maxime „Nichts über uns – ohne uns“ sind 10 VertreterInnen von Behindertenverbände einbezogen, alle Behinderungsarten sind hierbei berücksichtigt. Alle Zwischenstände der Diskussion werden auf der Seite „Gemeinsam-einfach-machen“ dokumentiert.

„Sexuelle Gewalt muss strafbar sein“

(Erschienen in der Berliner Stimme, 8.11.2014, S. 7, Nr. 22, 64. Jahrgang)

Mechthild Rawert zur Reform des Paragraphen 177

Ein wirklicher Fall: Eine Frau trennt sich von ihrem Freund, zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nach einiger Zeit taucht der Ex-Freund in der neuen Wohnung auf, in der sie sich mit dem neuen Lebensgefährten befindet. Er zieht eine Schusswaffe und erschießt ihren Partner. Der Ex-Freund zwingt die Frau ihm in die alte Wohnung zu folgen. Dort verlangt er den Beischlaf. Die Frau wehrt sich nicht, lässt die sexuellen Handlungen über sich ergehen. Der Mann wird festgenommen. Es kommt zur Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung. Verurteilt wird der Täter „nur“ wegen Mordes, im Fall der Vergewaltigung wird er frei gesprochen. Denn, so das Urteil: Es liegt keine fortgesetzte Gewalt oder Drohung vor. 

In Deutschland werden Vergewaltigungen kaum angezeigt. Bei den angezeigten Taten kommt es nur zu wenigen Anklagen und zu noch weniger Verurteilungen. Dies ist ein Skandal.

Hilfsbereitschaft und Zusammenhalt im Einwanderungsland Deutschland steigt

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Dies bestätigt der mittlerweile 10. „Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Der Bericht wurde von Aydan Özoguz (SPD), Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, am 29. Oktober 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Ich finde, der Titel des Berichtes sollte umbenannt werden, denn er betrachtet umfassend Daten zu Personen mit Migrationsbiografie, differenziert also nicht nur nach Staatsangehörigkeit. Dargestellt werden die vielfältigen Lebenslagen der Menschen mit Migrationshintergrund, von denen mehr als die Hälfte deutsche StaatsbürgerInnen sind.

Intersex Awareness Day: Gegen Diskriminierung - für Aufklärung

Für intersexuell geborene Menschen gibt es in Deutschland noch keinen Rechtsrahmen, der ihr Recht auf Geschlechtsidentität schützt. In mehreren Arbeitsgruppen innerhalb des Deutschen Bundestages unter Federführung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird aber daran gearbeitet. Wir SozialdemokratInnen wollen einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmungsrechte intergeschlechtlicher Menschen. Ein Bewusstseinswandel  zum Abbau ihrer Diskriminierung ist unserer Gesellschaft notwendig.

Am 26. Oktober fand der internationale Intersex Awareness Day statt. Mir ist es wichtig, die Lebenssituationen von intergeschlechtlichen Menschen stärker ins Bewusstsein unserer Gesellschaft zu holen. Wir müssen die Tabuisierung und das Schweigen durchbrechen, müssen gegen Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen und den damit verbundenen Verlust der Selbstbestimmung und Selbstakzeptanz angehen. Unsere Gesellschaft ist Vielfalt - intergeschlechtliche Menschen sind ein selbstverständlicher Teil davon.

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