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Di., 1. September 2015

Hallo, mein Name ist Sarah Stacy und ich bin zurzeit Studentin der Freien Universität Berlin. Ich beginne im Herbst mein 6. und damit letztes Semester meines Bachelorstudiengangs der Englischen Philologie und Politikwissenschaft. Letztes Jahr hatte ich die Möglichkeit, für 2 Semester an der Universität in Edinburgh zu studieren, was vor dem Hintergrund der Unabhängigkeitsabstimmung im September und der General Election im Mai ein umso spannenderes politisches Jahr für mich war.

Seit Beginn meines Studiums ist es mein Wunsch, ein Praktikum im politischen Bereich zu absolvieren. Bewusst wollte ich in diesem Rahmen dorthin, wo Politik primär gemacht und nicht nur besprochen wird.

Mo., 31. August 2015

Gemeinsam mit 18 weiteren Abgeordneten aus dem Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung habe ich einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel geschickt. Unsere Botschaft an die Kanzlerin: Deutschland muss mehr in Forschung und Entwicklung zu Armutskrankheiten wie HIV und Aids, Tuberkulose und Malaria investieren. Nur so können wir dafür sorgen, dass diese Krankheiten besiegt werden und die Menschen in Entwicklungsländern die Chance erhalten, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Den Brief finden Sie hier.

In der Gipfelerklärung haben sich die G7-Staaten zu einer besseren Abstimmung ihrer Forschungsanstrengungen sowie einer Stärkung von Forschung und Entwicklung im Bereich der armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten - von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von Medikamenten, Impfstoffen und Diagnostika bekannt. Dieses Bekenntnis befürworten wir sehr, denn nach wie vor wird viel zu wenig zu Krankheiten geforscht, die Menschen in Entwicklungsländern betreffen.

Fr., 28. August 2015

Schon immer hat die Menschheit gewusst, dass sie nicht nur aus als zwei Geschlechtern besteht. Immer wieder kommen Babys auf die Welt, die weder eindeutig Mädchen noch Jungen sind. Leider wird in Deutschland erst in den letzten Jahren darüber öffentlich diskutiert. Am 18. März 2015 befasste sich die Kinderkommission (Kiko) des Bundestages unter Vorsitz von Susann Rüthrich (SPD) in einer öffentlichen Anhörung mit dem Recht von inter- oder transsexuellen Kindern auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität und eine eigene Entscheidung über ihren Körper.

Das St. Joseph Krankenhaus in Berlin-Tempelhof ist unter anderem spezialisiert auf die Kinder- und Jugendmedizin und die Geburtshilfe. Sie ist die geburtenstärkste Klinik Deutschlands und ausgezeichnet mit dem Zertifikat „Babyfreundliches Krankenhaus“. 18 Prozent der Berliner Babys sind 2014 hier geboren. Ein guter Ort also, ein Gespräch darüber zu führen, welche Erfahrungen vorliegen und wie auch Eltern von Anfang an gestärkt werden können, mit eigenen Unsicherheiten umzugehen und alles tun zu können, um ihrem Kind das zu ermöglichen, was sich alle Eltern wünschen: ein glückliches Leben.

Do., 27. August 2015

Auf ihrer Rundreise durch einige europäische Staaten besuchte Jacinta Collins, australische Senatorin für die Labor-Partei, für zwei Tage auch Berlin. Die sozialdemokratische Abgeordnete vertritt den Bundesstaat Victoria im australischen Parlament. Ihr politisches Interesse gilt den deutschen und europäischen Gesetzen und gesellschaftlichen Diskussionen zur Reproduktionsmedizin. Ich habe die Senatorin am 26. August 2015 in meiner Funktion als Berichterstattung für reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt im Gesundheitsausschuss im Berliner Landesgruppenraum der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt. Anschließend hatte sie noch ein Treffen mit VertreterInnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Besuchsprogramm der Senatorin wurde von der Australischen Botschaft in Berlin organisiert.

Mi., 19. August 2015

Erklärung nach § 31 GO von MECHTHILD RAWERT zum Antrag (18/5780) des Bundesministeriums der Finanzen „Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands hier: Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinG)“ am 19. August 2015

Ich stimme der Vereinbarung über ein ESM-Programm für die Hellenische Republik zu. 

Ich stimme zu, weil die Mehrheit der deutschen als auch der griechischen Bürgerinnen und Bürger ein Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro-Währungsraum ablehnt und gemeinsam für eine gerechte europäische Sozial- und Wirtschaftspolitik, für eine europäische Integration und ein Europa des Friedens, der Freiheit und der Demokratie eintritt. Außerdem hat Deutschland Europa und damit auch Griechenland in vielerlei Hinsicht unendlich viel zu verdanken.

Ich begrüße sehr, dass nach der Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Aufnahme von Verhandlungen am 17. Juli 2015 zügig Gespräche und Vereinbarungen erreicht werden konnten. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass mit der Umsetzung des ESM-Programms ein drohendes Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro-Währungsraum verhindert werden kann. Dies ist insbesondere das Verdienst der SPD sowie der sozialdemokratisch und sozialistisch regierten Mitglieder der Eurogruppe, die sich stets gegen ein (auch zeitweises) Ausscheiden Griechenlands verwahrt haben.

Di., 18. August 2015

Anfang 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) mit deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte und dem von der SPD „ungeliebten“ Pflegevorsorgefonds in Kraft getreten. 

Bereits im Koalitionsvertrag ist der SPD das Thema Pflege ein Herzensanliegen gewesen. Deshalb sind  viele Vorhaben dort bereits detailliert verankert. Wir SozialdemokratInnen konnten somit wesentliche unserer Forderungen auch bei der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes, dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2), durchsetzen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden, die Vorschriften zur Vorbereitung bereits 2016. Dafür müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz bis zum Jahresende verabschieden.
Obwohl sich der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Regierungsentwurf in sehr breiten Teilen an den Koalitionsvertrag hält, gibt es für uns als sozialdemokratische Arbeitsgruppe Gesundheit noch offene Fragen. Diese werden wir im parlamentarischen Verfahren klären, das im September beginnt.
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zusammen mit dem neuen Begutachtungsverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ist eine höchst bedeutsame pflegepolitische Maßnahme. Ab 2017 werden alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dabei stehen die vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der einzelnen Menschen im Mittelpunkt. 2,8 Millionen bereits eingestufte pflegebedürftige Menschen werden automatisch in das neue System überführt und bekommen den nächsthöheren Pflegegrad. Es wird eine zusätzliche Unterstützung für rund 500.000 Menschen geben, davon viele an Demenz Erkrankte. Rund 3,3 Millionen Menschen werden von den Geld- und Sachleistungen der Pflichtversicherung profitieren. 
Mehr Pflegefachlichkeit
Die Pflegeversicherung erhält mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine moderne, pflegefachlich fundierte Grundlage. Dies ist seit langem eine Forderung der Pflegefachkräfte. 
Pflegebedürftigkeit wird auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs künftig völlig neu betrachtet. Das führt dazu, dass sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen ihre konkreten Angebote einschließlich der dafür erforderlichen Personalausstattung nochmals überprüfen und ggf. weiterentwickeln müssen. Für die Personalbemessung vor Ort muss eine fachlich fundierte Grundlage existieren. Mit dem Gesetzentwurf verpflichten wir die Selbstverwaltung auf Bundesebene, in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in den Pflegeeinrichtungen auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erarbeiten und zu erproben.
Der Rechtsanspruch auf individuelle Beratung zu Rechten und Möglichkeiten der Pflegeversicherung und somit auf eine individuell bedarfsgerechte gute Pflege im ambulanten als auch stationären Sektor wird ausgebaut. Es werden Qualitätsstandards für die Beratung entwickelt, die einzuhalten sind. Außerdem erweitern wir den Anspruch auf Beratung durch die PflegeberaterInnen: Auch Pflegefachkräfte erhalten erstmals einen eigenständigen Anspruch auf die Pflegeberatung, wenn die pflegebedürftige Person dem zustimmt.
Mehr Gerechtigkeit und mehr Leistungen für Pflegebedürftige zu Hause
Das Wichtigste ist: Es gibt mehr Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung! Mit der wichtigsten Änderung, dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, werden die Leistungsansprüche von Menschen mit somatischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen gleichgestellt. Somit haben alle Pflegebedürftigen mit der Reform den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Im bisherigen Einstufungsverfahren kommen an Demenz Erkrankte bzw. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die körperlich aber durchaus fit sind, zu kurz. Deshalb wird das Begutachtungsverfahren, in dem die Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, grundlegend geändert. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen sollen gleichermaßen erfasst und berücksichtigt werden. Entscheidend ist, wie sehr die Selbständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist.
Gestärkt wird der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege - und das ist gut so, denn diese Vorsorge kommt derzeit immer noch zu kurz. Trotz drohender oder bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit kann durch Rehabilitation Pflegebedürftigkeit verhindert, vermindert oder hinausgezögert werden. Dies schafft mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige. Der Rehabilitationsbedarf wird bereits im neuen Begutachtungsverfahren erfasst. Dieses liefert künftig mehr Informationen über die Rehabilitationspotenziale der jeweils pflegebedürftigen Person. Verbessert werden so auch die Informationsgrundlagen für diejenigen, die über die Beantragung von Reha-Maßnahmen mit entscheiden. Die Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet, ein einheitliches und klar gegliedertes Verfahren zur Erfassung und Weitergabe des Rehabilitationsbedarfs anzuwenden. 
Sichergestellt wird ein Bestandsschutz für jetzt schon eingestufte Pflegebedürftige. Wer schon Pflegeleistungen bekommt, wird automatisch in das neue System übergeleitet. Niemand wird schlechter gestellt, die Leistungen erfolgen weiterhin mindestens in gleichem Umfang, sehr viele Pflegebedürftige erhalten sogar deutlich mehr. Menschen, die nur körperliche Einschränkungen haben, werden automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet: Wer also die heutige Pflegestufe I hat, wird in Pflegegrad 2, wer die Pflegestufe III hat, wird in Pflegegrad 4 übergeleitet. PatientInnen mit geistigen Beeinträchtigungen werden automatisch zwei Grade höher eingestuft: Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad 2, Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4. Wer glaubt, durch eine neue Begutachtung bessergestellt werden zu können als durch die automatische Umstellung, kann eine neue Begutachtung verlangen. Diese Maßnahme dient dem Vertrauen, da auch hier sichergestellt ist, dass nur herauf- nicht aber herabgestuft wird. 
In dem neuen Begutachtungsassessment ist die Zahl der in sechs Bereichen abgefragten 77 Kriterien mehr als verdoppelt. Festgestellt wird, wie mobil der Mensch ist, wie geistig rege und wie gut er kommunizieren und ob er sich allein versorgen kann. Auch psychische Probleme werden erfasst. Erfasst wird auch, ob der Mensch in der Lage ist, die Folgen von Krankheit und Therapie zu bewältigen, ob er beispielsweise die Medikamentation überblicken kann. Neu ist die Frage, wie sehr die PatientIn soziale Kontakte pflegen möchte und kann. Auf Basis all dieser Begutachtungskriterien wird entschieden, in welche der dann fünf mit Leistungsansprüchen hinterlegten Pflegegrade die PatientIn eingestuft wird. 
Deutlich früher als bisher beginnt die Unterstützung durch die Pflegeversicherung: Der neue Pflegegrad 1 bezieht sich zum allergrößten Teil auf Personen, die bislang noch keinerlei Unterstützung bekommen. Hier werden ab 2017 all die Menschen eingestuft, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber Maßnahmen zur Anpassung und Verbesserung ihres Wohnumfeldes benötigen, u.a. zum Einbau eines Treppenliftes, zur Absenkung von Stolperschwellen, um ein Sturzrisiko zu vermeiden oder zum Einbau einer altersgerechten Sanitäranlage. Gefördert werden aber auch allgemeine Betreuungs- und Entlastungsleistungen, damit zu Hause ein gut unterstütztes Leben weiter ermöglicht wird. Von diesem neuen Zugang zu den Pflegeleistungen werden 500.000 Versicherte erstmals profitieren. 
Mit der Umstellung der drei Pflegestufen auf die künftig fünf Pflegegrade wird also niemand schlechter gestellt - viele aber besser: Der individuelle Bedarf bei den Pflegebedürftigen wird mit Hilfe des neuen Begutachtungsverfahrens sehr viel genauer ermittelt. Die derzeitige "Pflegestufe null" für Demenzkranke gibt es künftig nicht mehr. 
Mehr Qualität für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung“, die nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Das beunruhigt viele Menschen, da sie nicht abschätzen können, ob sie sich eine Versorgung und Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung leisten können. Sie möchten auch im Alter nicht vom Sozialamt abhängig sein. Falls notwendig, übernimmt dieses den Eigenanteil.
Für Menschen, die im Heim gepflegt werden, soll mit dem neuen Gesetz keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils erfolgen. Dazu kommt es aber bisher automatisch, wenn sich die Pflegestufe erhöht. Dieser Automatismus wird geändert: Künftig zahlen alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Voraussichtlich liegt dieser 2017 im Bundesdurchschnitt bei 580 Euro. Das bedeutet aber nicht, dass der Eigenanteil überall gleich ausfällt, denn die je nach Heim unterschiedlichen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen werden auch auf die BewohnerInnen umgelegt. Die BewohnerInnen haben künftig einen individuellen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Die Bereitstellung zusätzlicher Betreuungsangebote wird so für alle Heime verpflichtend gemacht.
Der so genannte „Pflege-TÜV“ wird weiterentwickelt, damit die tatsächliche Qualität von stationären Pflegeeinrichtungen besser und differenzierter bewertet werden kann. 
Bessere Leistungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige erhalten mit den neuen Pflegegraden höhere Leistungsbeträge. Und für viele pflegende Angehörige wird es erstmals Rentenbeiträge geben, so dass sie selbst im Alter besser abgesichert sind. In bestimmten Fällen zahlt die Pflegeversicherung für sie Rentenbeiträge ein. Dazu muss die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sein und mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt werden. Wer einen Angehörigen mit außerordentlich hohem Unterstützungsbedarf (Pflegegrad 5) pflegt, erhält um 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher. Auch bei der Arbeitslosenversicherung wird es Verbesserungen geben. Für diejenigen, die aus dem Beruf aussteigen, um Angehörige zu pflegen, zahlt die Pflegeversicherung künftig 2 / 33 der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Damit haben pflegende Angehörige Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie hernach keine Stelle finden. 
Finanzierung der Leistungsverbesserungen
Für die verbesserten Leistungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung Anfang 2017 um weitere 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) steigen. Dies entspricht 2,4 Milliarden Euro. Die dauerhafte Finanzierung erfolgt paritätisch zu gleichen Teilen getragen von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sowie von RentnerInnen. Bereits Anfang 2015 war der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte erhöht worden. Dadurch hat die Pflegeversicherung 3,6 Milliarden Euro erhalten. Von diesen gehen bereits 2,4 Milliarden Euro in die Verbesserungen der Pflege. Da diese Beträge dennoch für die Kosten der Umstellungsphase in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro nicht ausreichen, wird zusätzlich einmalig auf die Liquiditätsreserve der Pflegeversicherung zurückgegriffen. Auf dieser Grundlage ist eine Beitragssatzstabilität bis 2022 errechnet worden.

Nun stärken wir die Pflege mit einer zweiten darauf aufbauenden Stufe: Seit dem 12. August 2015 liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)“ vor.

Fr., 31. Juli 2015

„Er ist fest verankert aber dennoch transparent, wie die deutsche Demokratie.“ Dieses Fazit zog ich zum von mir angebrachten neuen Zaun rund um das Gärtchen vor dem Wahlkreisbüros in der Friedrich-Wilhelm-Straße in Tempelhof. Nach 10 Jahren soll nun Schluss sein mit der Hundeauslaufstelle. Diese Aufgabe und viele Herausforderungen waren Teil meines in der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages stattfindenden Praktikums bei Mechthild Rawert.

Di., 28. Juli 2015

Zwei Tage vor dem Internationalen Frauentag hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von  Frauen und Männern an Führungspositionen in der  Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ nach jahrelangen Debatten und völlig wirkungslosen freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden beschlossen. Die Zeit der Monokulturen in Aufsichtsräten, Vorständen und Führungsebenen sollte endlich beendet sein. Fakt ist aber: Gleichberechtigung ist kein Selbstläufer.

Mo., 27. Juli 2015

Gemeinsamen mit meinem Team danke ich Bachar Hassoun dafür, dass wir in unserer gemeinsamen Zeit durch ihn und seine Lebensgeschichte in Syrien und in Deutschland vieles gelernt haben. Von Fluchthintergründen aus Syrien und  darüber, wie schwierig es ist selbst als anerkannter Flüchtling und bei herausragendem besten Willen und hoher Bereitschaft, sich in unserem Staatswesen eine neue Lebensorientierung und Lebensperspektive aufzubauen. Auch an seinem Beispiel wurde mir erneut deutlich, dass wir für in Deutschland lebende Menschen - unabhängig davon, ob Flüchtling oder Bio-Deutsche/r - mehr Möglichkeiten schaffen müssen, ihre Kompetenzen deutlich machen zu können.

„Ich bin mit meinem Praktikum sehr zufrieden, besonders mit Frau Rawert. So konnte ich die deutsche Politik kennenlernen. Jedes Bundestagspraktikum beginnt mit dem Gang zur Hausausweisstelle. Nach der Prüfung der persönlichen Daten erhält der Praktikant einen Hausausweis. Dieser berechtigt ihn, sich vollkommen frei in sämtlichen Häusern des Deutschen Bundestages zu bewegen.

Fr., 24. Juli 2015

Vor einer Woche, am 17. Juli 2015, hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, Verhandlungen über ein ESM-Programm mit Griechenland aufzunehmen. Auch wir Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten haben dem zugestimmt, nach sorgfältiger Abwägung und begleitet mit verschiedenen Persönlichen Erklärungen zu den Chancen und Risiken dieses Weges.

Im Vorfeld der Abstimmung wurden wir in einem offenen Brief aufgefordert, gegen die Verhandlungen für ein weiteres Programm zu stimmen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner forderten stattdessen einen Schuldenschnitt für Griechenland und den Verzicht auf die von der übrigen Eurogruppe geforderten Reformen.

Als Sprecherin der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion habe ich diesen offenen Brief beantwortet und dargelegt, warum wir den Verhandlungen zugestimmt haben: