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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Deutscher Ethikrat: „Wertedebatten in der Gesellschaft verankern“

Für meine politische Tätigkeit im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages trete ich häufiger an Mitglieder des Deutschen Ethikrates heran oder lese mit großem Interesse dessen Stellungnahmen und Empfehlungen. Aus diesem Grunde wünsche ich allen neugewählten Mitgliedern für ihre neue vierjährige Amtszeit viel Fortune. Ich danke Christiane Woopen, Medizinethikerin und bisherige Vorsitzende, sowie allen ausscheidenden Mitgliedern für ihre Tätigkeit. Prof. Dr. Christiane Woopen hat es verstanden, selbst komplizierteste Sachverhalte stets so zu beschreiben, dass die ethischen Fragestellungen unter den sich stetig ändernden gesellschaftlichen Verhältnissen deutlich wurden.

Ich gratuliere den neuen, vom Bundestag bzw. der Bundesregierung ausgewählten 26 Mitgliedern, darunter JuristInnen, MedizinerInnen, TheologInnen, des Deutschen Ethikrates und wünsche ihnen schon jetzt gutes Gelingen für eine sicherlich nicht einfacher werdende Tätigkeit. Es freut mich, dass auch aus Berlin renommierte Mitglieder in diesem Gremium vertreten sind.

Dank SPD endlich ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

„Wenn ich krank und hilfsbedürftig zu meinem Arzt oder meiner Ärztin gehe, dann ist er oder sie an meiner Gesundheit interessiert“. Diese Aussage sollte nicht naiv wirken, sondern die reale Praxis im deutschen Gesundheitswesen sein. Eine gute ärztliche Behandlung sollte an das Wohl jede/r PatientIn gekoppelt sein, egal welchen sozialen Hintergrund er oder sie hat - und nicht am Geldbeutel. Leider war jedoch genau das des Häufigeren der Fall - und bisher konnte dagegen nicht strafrechtlich vorgegangen werden. Dieser Korruptionspraxis und strafrechtlichen Lücke im Gesundheitswesen wurde nun am 14. April 2016 mit der Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (18/6446) hoffentlich ein Ende gesetzt. Für PatientInnen bedeutet dieses eine Rückgewinnung von Vertrauen in eine gute Gesundheitsversorgung, die nicht vom Geld abhängt - eine Forderung, für die die SPD seit 2010 gekämpft hat!

Großes Interesse an der Konferenz „Öffentliche Sicherheit in Deutschland“

Angst und Unsicherheiten haben in der Bevölkerung zugenommen. Diesen Gefühlen und Eindrücken nachzugehen und Lösungen dafür zu finden, war Aufgabe der Fachkonferenz „Öffentliche Sicherheit in Deutschland“ der SPD-Bundestagsfraktion. Die Veranstaltung am 28. April 2016 im SPD-Fraktionssaal wurde von über 300 Angehörigen unterschiedlicher Polizeireviere des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehren und zahlreicher Hilfsorganisationen sehr stark besucht. Kein Stuhl blieb frei.

Es ist ein Paradox: Obwohl Deutschlands Kriminalstatistiken zeigen, dass das Land immer sicherer wird, obwohl die Zahl der Gewaltdelikte objektiv gesunken ist, steigt das Unsicherheitsgefühl der BürgerInnen. Die Garantie für öffentliche Sicherheit ist für uns als SozialdemokratInnen und SPD-Bundestagsfraktion ein gesellschaftliches Kernthema. Öffentliche Sicherheit reicht dabei von der Prävention bis zur Strafverfolgung, von der Katastrophenvorsorge bis zur Hilfeleistung im akuten Notfall. Es ging also um Antworten auf unter anderem folgende Fragen: Wie lässt sich Unsicherheiten und Ängsten in der Bevölkerung entgegenwirken? Wie können wir jede einzelne Person besser vor Kriminalität, Gewalt und deren Ursachen schätzen?

Wir SozialdemokratInnen bekämpfen Unsicherheit, denn diese bedeutet immer auch Unfreiheit, Ungleichheit und fehlende Solidarität mit denen, die auf den Staat zur Garantie ihrer persönlichen Sicherheit angewiesen sind. Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten!

Persönliche Erklärung zur heutigen Abstimmung über Fracking

Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113)

Dass ParlamentarierInnen die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattieren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen. Beide Abstimmungen behandeln das hochsensible Thema „Fracking“. In einer „Abschließenden Beratung ohne Aussprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skandalös. Damit wird es auch unmöglich werden auf gravierende „Leerstellen“ im Grünen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: U.a. das Mitspracherecht der Kommunen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasserrecht, Regelungen zur Herstellung von Transparenz, und und und.

Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab.

Wirkungsvolle Bestätigung: Der Mindestlohn übertrifft alle Erwartungen

 Seit dem 1. Januar 2015 kennt Deutschland einen gesetzlichen, flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen. Danach haben grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde.

Nun liegen die ersten belastbaren Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts von April 2016 vor. Darin zeigt sich nicht nur, dass alle positiven Prophezeiungen eingetroffen sind, sondern diese teilweise sogar übertroffen wurden!

Der Mindestlohn wirkt sich positiv aus auf die Angleichung der Löhne in Ost und West, bringt mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, mehr Lohngerechtigkeit zwischen tariflich gebundenen und ungebundenen Beschäftigungsverhältnissen. Der Mindestlohn hat eine flächendeckende Wirkungsmacht über alle Bereiche der Lohnungleichheit entfaltet.

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