Dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen muss Einhalt geboten werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Auftaktklausur am 8. und 9. Januar 2016 ganz deutlich gemacht. Leiharbeit und Werkverträgen werden häufig genutzt, um Lohndumping durchzusetzen, Belegschaften zu spalten, Mitbestimmungsrechte zu beschneiden und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Es müssen zukünftig klare und eindeutige Regeln gelten, um dies zu verhindern.
Nach Einführung des flächendeckenden Mindestlohns werden wir 2016 den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit gesetzlich eindämmen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird dazu bereits in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Werkverträge und Leiharbeit sind in unserer hochflexiblen Wirtschaft zwar notwendig, um Auftragsspitzen zu bewältigen oder Personalausfälle zu überbrücken. Aber es darf nicht sein, dass hierdurch Stammbelegschaften verdrängt werden oder ArbeitnehmerInnen quasi als Beschäftigte zweiter Klasse jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen oder als Scheinselbständige in einem Betrieb arbeiten.