(Berliner Stimme, Nr. 17, S. 8, 10.09.2011)
Pflegeversicherung ist für alle Versicherten ein Rechtsanspruch auf Hilfe bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich festgeschrieben. Diese Teilkaskoversicherung wurde ständig weiterentwickelt. Unter der Ägide von Ulla Schmidt wurde im Pflege- Weiterentwicklungsgesetz 2008 der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt, u.a. durch den Rechtsanspruch auf Pflege-Beratung, die Einrichtung von Pflegestützpunkten, die Pflegezeit für pflegende Angehörige, die Verbesserungen der Pflegeleistungen, die Förderung von Prävention und Rehabilitation. Gesichert wurde die Finanzierung der Pflegeversicherung bis 2014/15 durch die paritätische Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte.