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Mi., 30. Juni 2021

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie befasst sich mit Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cyNS1wYS11YS1nZXN1bmRoZWl0LXBhbmRlbWllLTg0Nzc3MA==&mod=mod531790

zugewandt. Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

Hervorragende Diagnostik notwendig

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung ist derzeit noch überschaubar. Das Spektrum reicht vom Fatigue-Syndrom, über Depressionen und Erkrankungen der Atemwege bis hin zu den bekannten Sinnesbeeinträchtigen, etwa des Geruchs- oder Geschmackssinns. Mit einer sorgsamen und differenzierten Diagnose ist das Krankheitsbild trotz der vielfältigen Symptome gut zu bestimmen. Die entsprechende Rehabilitation muss multiprofessionell und interdisziplinär aufgestellt sein, um passgenaue Reha-Maßnahmen bereitzustellen und die Patient*innen gezielt behandeln zu können.

Die Angaben zur Häufigkeit von Long-COVID schwanken sehr stark, und zwar von 5 bis 50 Prozent. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Methoden, welche Erkrankungen in die Erhebung einbezogen werden – also auch leichte oder nur schwere Fälle. Weiterhin ist von erheblicher Bedeutung, welche Erkrankungen als Folge von Covid-19 klassifiziert werden und welche nicht. Ebenso entscheidend für die Diagnostik ist die Unterscheidung von psychischen und körperlichen Folgen. Die Erkrankungen treten vor allem in den Pflege- und Gesundheitsberufen, aber auch vermehrt bei Erzieher*innen etc. auf.

Zu wenig Therapie-Möglichkeiten

Im Hinblick auf die Therapie-Möglichkeiten ist derzeit noch vieles offen. Der Zugang zu den Ambulanzen gestaltet sich oftmals schwierig – hier werden definitiv mehr Kapazitäten gebraucht. In ihnen kann aktuell auch nur symptomatisch therapiert werden. Es besteht die Hoffnung, dass die Forschung in absehbarer Zeit ein besseres Zuschneiden der Therapien ermöglicht. Eine maßgeschneiderte Rehabilitation ist beim Auftreten des Fatigue-Syndroms derzeit noch nicht möglich. 

Eine Frage, die von den Sachverständigen erörtert und unterschiedlich bewertet wurde, ist, ob es sinnvoll ist, neue Strukturen in Form von Long-COVID-Behandlungszentren zu schaffen. Im Moment existieren noch keine geeigneten Orte, wo interdisziplinär behandelt wird und die auch entsprechend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind. Geeignet sein könnten beispielsweise die Hochschulambulanzen, denn hier verbinden sich ohnehin Behandlung und die dringend benötigte, grundlegende Forschung. 

Fatigue-Syndrom viel zu wenig erforscht

Derzeit kann also noch nicht gesagt werden, ob spezialisierte Long-COVID-Behandlungszentren nötig oder ob die fachlichen Behandlungszentren beispielsweise für das Fatigue-Syndrom besser geeignet sind. Leider ist das Fatigue-Syndrom noch viel zu wenig erforscht. Noch gibt es kaum Informationen über die Symptomatik und den späteren Verlauf einer solchen Erkrankung.

Der Fokus sollte in Zukunft auf der neurophysiologischen Versorgungsforschung liegen. Hier fehlen nach Ansicht der Expert*innen aber ausreichende und vor allem sofort zur Verfügung stehende Forschungsmittel: Auch nach mildem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ohne Hospitalisierung treten oft noch Wochen oder Monate später die beschriebenen Symptome auf.

Aus Sicht der Betroffenen

Das Problem besteht gerade darin, dass die Patient*innen zunächst wie gewohnt weitermachen und sich erst (zu) spät in Behandlung begeben. Wenn dann aufgrund unzureichender Diagnostik nichts gefunden wird und geeignete Therapien nicht zur Verfügung stehen, droht zu alledem die Gefahr einer Chronifizierung. Zu einer solchen Erkrankung gehören oft immunologische Veränderungen mit den entsprechenden Folgen.

Aus Sicht der Betroffenen gestaltet sich insbesondere die Suche nach einer geeigneten Rehabilitation schwierig. Hier gibt es aktuell noch lange Wartezeiten, was vor allem daran liegt, dass die Einrichtungen während der Corona-Pandemie geschlossen waren oder aufgrund der Hygiene-Maßnahmen nur eingeschränkte Kapazitäten hatten und teilweise noch haben. Die Repräsentant*innen der Sozialversicherungen vertraten demgegenüber die Ansicht, dass es zwar Wartelisten gäbe, diese aber einen vertretbaren Maßstab hätten. Tatsache ist, dass die Wartezeiten im Regelfall drei bis sechs Monate dauern und die Realität nicht dem Soll-Zustand entspricht.

Fragen der sozialen Absicherung

Viele der Betroffenen sind arbeitsunfähig. Wegen ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit müssen sie die beiden unterschiedlichen Antragsverfahren Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall stellen, und wenn es langfristig ganz schlimm kommt einen Antrag auf Erwerbsminderung. Die Zugänge und Erläuterungen zur Versorgung müssen verbessert werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgt ausschließlich bei Erwerbstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen, ansonsten werden COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfälle eingestuft. Mir sind die unterschiedlichen Antragsverfahren nicht einsichtig, allerdings auch unklar, ob damit auch unterschiedliche Versorgungen verbunden sind. Was ist zum Beispiel mit den Polizist:innen, die sich bei einem Einsatz von häuslicher Gewalt infiziert haben? 

Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall ist, dass seitens der Arbeitnehmer*innen nachgewiesen werden muss, wann und durch wen die Infektion geschah. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Anerkennung als Berufskrankheit verweigert wurde, nachdem Menschen bereits in den Beruf zurückgekehrt waren, dann wieder erkrankt sind und anschließend entschieden wurde, dass die aktuelle Symptomatik angeblich nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückgeht.

Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Was mich besonders besorgt macht, ist die Tatsache, dass die Anfrage-Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID bzw. speziell dem Fatigue-Syndrom in letzter Zeit deutlich zunimmt. Auch Neben- und Folgewirkungen wie psychische Erkrankungen, Stigmatisierungen etc. treten deutlich häufiger auf. Die psychosoziale Versorgung ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend, die Betroffenen suchen oft wochen- oder monatelang nach einem Therapie-Platz.

Es besteht ein eklatanter Mangel an stationären Reha-Angeboten für Kinder und Jugendliche. Insbesondere im Bereich der Schmerztherapie, bei extremer Belastungsintoleranz, Erschöpfungssymptomen oder Reizempfindlichkeit sind die bestehenden Kapazitäten und Methoden oft nicht ausreichend, da die Behandlung sehr individualisiert erfolgen muss.

Abschließende Fragen

Abschließend wurde die Frage gestellt, ob nach aktuellem Stand der Forschung bei Covid-19-Patient*innen auch Erkrankungen auftreten, die erst durch die Behandlung hervorgerufen wurden. Nach Meinung der Sachverständigen sei dies in Einzelfällen durchaus möglich. In den allermeisten Fällen ist unstrittig, dass die Erkrankungen real und behandlungsbedürftig sind. Daher ist nach wie vor die gezielte Aufklärung über Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung wichtig.

Und schließlich wurde zur Frage der Gefahren für Kinder und Jugendliche noch einmal bekräftigt, dass es leider immer noch keine ausreichenden Zahlen gibt, um die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer Erkrankung mit Long-COVID einschätzen zu können. Wenn es um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Impfens geht, seien die Empfehlungen der Stiko daher nach wie vor begründet und richtig.

Thema der nächsten Sitzung

Das nächste Thema im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie wird am Donnerstag, dem 2. Juli 2021, das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“ sein. Die öffentliche Anhörung in diesem Unterausschuss wird wie immer im Parlamentsfernsehen übertragen, so dass Sie sie live mitverfolgen können.

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) zugewandt.
Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

Mo., 28. Juni 2021

Immer mehr Menschen sind im Alter auf die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste angewiesen. Das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten wird in der derzeitigen Rechtslage jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Positionspapier die Stärkung von Verbraucherinnen und Verbraucherrechte in der ambulanten Pflege.

Mo., 28. Juni 2021

In den letzten Jahren und Jahrzehnten beobachten wir eine immer rasantere Entwicklung der Mietpreise.
Diese führt zunehmend zu Verdrängung und Unsicherheit bei Mieter:innen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat vieles in dieser Legislaturperiode getan, um dem Problem entgegenzuwirken und Mieten für alle wieder bezahlbarer und sozial verträglicher zu machen:

Wir haben massive Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbauermöglicht, die Mietpreisbremse verlängert und verschärft sowie eine Deckelung von Modernisierungsmieterhöhungen und eine umfassende Mietspiegelreform realisiert.

Fr., 25. Juni 2021

In der Nacht zum 25. Juni 2021 habe ich meine letzte Rede als gewählte Volksvertreterin des wunderschönen Wahlkreises Berlin-Tempelhof-Schöneberg gehalten.
Und das zu einem sehr bedeutsamen Gesetz für mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum: die Reform des Mietspiegelrechts.

Mit der Reform des Mietspiegelrechts stärken wir die Rechte der Mieter:innen und die Sicherheit im eigenen zu Hause bleiben zu können. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen führen wir eine Mietspiegelpflicht ein und ermöglichen so, dass die Mietpreisbremse auch konsequent umgesetzt wird. 

Di., 22. Juni 2021

Auftsieg aus unteren sozialen Lagen gelingt immer weniger. Ein Richtungswechsel gelingt nur mit anderen politischen Mehrheiten

Ich begrüße es deutlich, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales zum VI. Armuts- und Reichtumsbericht am gestrigen Montag, 21.06.21, noch eine Öffentliche Veranstaltung organisiert und damit eine konzentrierte Vorlage für die notwendigen ersten Schritte der nächsten Bundesregierung vorgelegt hat.

Schließlich zeigt dieser deutlich, dass wir gesellschaftspolitisch unbedingt die soziale Spaltung schließen und mehr soziale Mobilität ermöglichen müssen. Das ist nicht nur volkswirtschaftlich richtig, sondern es stärkt zugleich den sozialen Zusammenhalt und unsere Demokratie.
Hier können die einzelnen  Stellungnahmen nachgelesen werden.

Mo., 21. Juni 2021

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie berät über Einrichtung eines Pandemierats

Zur Idee der Einrichtung eines Pandemierats als Beratungsgremium des Deutschen Bundestages befragten die Mitglieder des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2021. 

Die Idee Pandemierat  

Grundlage dieser Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem ein Pandemierat 

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/pandemie/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9wYW5kZW1pZS9hbmhvZXJ1bmdlbi84NDY5OTQtODQ2OTk0&mod=mod837786

aus Wissenschaftler*innen und Bürger*innen gegründet werden soll, um den Bundestag fortlaufend bei der Bewertung der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegten Erkenntnisse zu unterstützen

Die Hauptgründe, warum diese Idee eines Pandemierates in der vorgeschlagenen Form nicht eingerichtet werden sollte, sind schnell benannt: Wissenschaftliche Expertise holt sich der Deutsche Bundestag in den verschiedenen Ausschüssen ständig ein, selbstverständlich auch zur Sars-Cov-2-Pandemie. Gleiches macht dieses parlamentarische Begleitgremium zu den sehr verschiedenen Aspekten der Pandemie auch. Eine Bürger*innenbeteiligung macht jede* Abgeordnete* in ihren jeweiligen Wahlkreisen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Strukturell und verfassungsrechtlich hielt der vorgelegte Entwurf den Einwänden der Expert*innen ebenfalls nicht stand. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages repräsentieren bereits in geeigneter und erprobter Weise die Bevölkerung, sie sind vom Volk gewählt und gleichzeitig unabhängig. Die Auswahl der Bürger*innen im vorgeschlagenen Pandemierat erfolge willkürlich. Ein weiterer Kritikpunkt lautete, dass der Pandemierat laut Antrag zwar durch den Deutschen Bundestag geschaffen werden, aber Maßnahmen auf Länderebene kontrollieren solle. Dafür hat der Bundestag aber keinerlei Entscheidungsgewalt. Ein Fazit lautet daher: Der Vorschlag entspricht schlichtweg nicht den Maßstäben des deutschen Parlamentsrechts. Weitere Schwächen des hier vorgeschlagenen Pandemierates sind das Durcheinander von Beratung, Kontrolle und Beteiligung. Auch die zum Ausdruck gebrachte Misstrauenshaltung gegenüber gewählten Abgeordneten ist unangemessen. 

Selbstverständlich sei es den Parteien unbenommen, eigene Pandemieräte einzurichten, um sich bei der Erstellung von Anträgen und Gesetzesentwürfen beraten zu lassen.


Neue Idee: ein dauerhaftes Gremium

Im Verlauf der Diskussion wurden Anregungen für weiterführende Überlegungen gegeben: Ein bei der Exekutive angesiedelter Pandemierat könne die bisherigen Strukturen tatsächlich sinnvoll ergänzen. Für die Zukunft wird ein multidisziplinär besetztes „Surveillance“-Gremium wie in Großbritannien zur kontinuierlichen Beratung der Bundesregierung im Hinblick auf Pandemien vorgeschlagen. Dieses pluralistische, multiprofessionelle Gremium müsse dauerhaft etabliert werden und über einen kontinuierlichen Zugang zu allen relevanten Daten verfügen, um mögliche Risiken zu identifizieren und Handlungsempfehlungen aussprechen zu können.

Transparenz und Vertrauensbildung

In dem Antrag wird auch die Transparenz von Entscheidungen und die Vertrauensbildung in der Bevölkerung angesprochen – Punkte, die mir als sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete besonders wichtig ist. Ich hoffe hierzu auch durch meine öffentlichen Artikel von den Sitzungen des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie einen Beitrag zu leisten.

Zur Idee der Einrichtung eines Pandemierats als Beratungsgremium des Deutschen Bundestages befragten die Mitglieder des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2021. 

Die Idee Pandemierat  

Grundlage dieser Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem ein Pandemierat aus Wissenschaftler*innen und Bürger*innen gegründet werden soll, um den Bundestag fortlaufend bei der Bewertung der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegten Erkenntnisse zu unterstützen.
Die Hauptgründe, warum diese Idee eines Pandemierates in der vorgeschlagenen Form nicht eingerichtet werden sollte, sind schnell benannt:

Fr., 18. Juni 2021

Diskussion im Parlamentarischen Begleitgremium über gesundheitliche und soziale Dimension der Covid-19-Pandemie

Die gesundheitliche und soziale Dimension der Pandemie stand im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am Donnerstag, dem 17. Juni 2021.
Einhellig die Meinung der Sachverständigen: Die soziale und ökonomische Lebenslage der Menschen schon vor der Corona-Pandemie entscheidet im großen Maße mit über die die sozialen, wirtschaftliche und auch gesundheitlichen Folgen während und nach der Pandemie. Mittlerweile ist erwiesen, dass die Menschen aus sozio-ökonomisch schlechter gestellten Verhältnissen häufiger im Krankenhaus, häufiger auf den Intensivstationen waren als Menschen aus bessergestellten Lebenslagen.

Do., 17. Juni 2021

Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion fordern in einem aktuellen Positionspapier „Femizide benennen – 
Jegliche Formen geschlechtsspezifischer Gewalt bekämpfen“ eine umfassende Gesamtstrategie.

Wichtig sind dabei Strafverschärfungen auf Grund geschlechtsspezifischer Beweggründe - gerade um die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser schützen und deren Rechte wahren zu können.

Mo., 14. Juni 2021

Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie nimmt Folgen für verschiedene Branchen in den Blick

In der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am Donnerstag, dem 10. Juni 2021, standen die Folgen der Covid-19-Pandemie für verschiedene Branchen (Kultur, Gastronomie, Einzelhandel, Innenstädte etc.) auf dem Programm. So unterschiedlich die Branchen sind, so verschieden sind sie durch die Corona-Krise gekommen und so unterschiedlich sind auch die Herausforderungen und Bedarfe, wenn es jetzt darum geht, die mittelfristigen Folgen der Einschränkungen zu bewältigen und nach dem Ende der Pandemie eine (neue) Normalität wiederherzustellen. Aber in einem Punkt sind sich alle einig: Eine vierte Welle kann niemand gebrauchen.

Dramatische Situation in der Kultur

Am härtesten hat es vielleicht die Kultur getroffen: So hilfreich die Unterstützungsprogramme im Kulturbereich auch waren, die vergangenen 15 Monate waren eine „Katastrophe“ und eine ausgesprochen dramatische Situation für zahlreiche Kultureinrichtungen und Künstler*innen , unter anderem für die Filmbranche und die Darstellende Kunst. Dementsprechend groß sind derzeit die Hoffnungen in Öffnungen.

Wichtig ist vor allem, sich bewusst zu machen, dass die Pandemie noch nicht zu Ende. Noch bestehen umfassende Schutzmaßnahmen, die einen Normalbetrieb erschweren oder zumindest aufwendiger machen. Auch ist zu befürchten, dass die Kulturfinanzierung massive Probleme bekommen wird, wenn – ebenfalls als mittelbare Folge der Corona-Krise – die öffentlichen Kassen leer(er) sind. 

Umso wichtiger war es, dass es während der Pandemie spezifische Programme und zielgerichtete Unterstützungen, unter anderem Stipendien für Künstler*innen gab. Das größte Problem lag und liegt im Bereich der Soloselbstständigen. Erklärtes Ziel im Kulturbereich sollte es sein, perspektivisch mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und damit eine bessere Absicherung zu schaffen.

Kultur ist ein „must-have“

Eine besondere Problematik kommt im Veranstaltungsbereich, namentlich bei den Clubs hinzu: Sie befanden sich in den zurückliegenden 15 Monaten im Dauerlockdown und hatten bzw. haben keine Möglichkeit, ihre Veranstaltungen nach draußen zu verlegen. Durch die sehr heterogenen Strukturen und unterschiedlichen Situation der einzelnen Kulturstätten ist es sehr schwierig, pauschale Hilfen oder Empfehlungen für geeignete Öffnungsschritte zu entwickeln.

Eine weitere Problematik besteht darin, dass die Kontrolle von Geimpften, Genesenen oder Getesteten zwar prinzipiell möglich wäre, sich viele Clubs aber aufgrund ihres besonderen Publikums gegen die Erhebung von persönlichen Daten verwehren. Das hat oftmals etwas mit der Sozialstruktur zu tun, denn beispielsweise gehören Menschen aus dem LGBTIQ-Bereich zu den Club-Gänger*innen. 

Kultureinrichtungen, auch die Clubs haben oft auch eine soziale Funktion. Bei den Clubs hat diese Dimension während der Pandemie sehr gelitten. Die Lehre, die aus der Covid-19-Pandemie für die Zukunft daher zu ziehen ist: Kultur ist systemrelevant – sie ist kein „nice-to-have“, sondern ein „must-have“.

Fehlende Fachkräfte

Ein großes Problem, das der Kulturbereich mit anderen Branchen teilt, ist die Abwanderung des Personals. Dies ist unbedingt zu beachten, wenn es um die Zukunftssicherung der Betriebe geht. Selbst im Gesundheitsbereich war das zentrale Problem während der Pandemie nicht in erster Linie die Ausstattung mit Material etc., sondern das nicht ausreichende Personal. 

In den letzten 15 Monaten wurde Corona-bedingt zu wenig ausgebildet und auch Maßnahmen der Berufsorientierung sind ausgefallen. Im Ausbildungsbereich braucht es umgehend branchenübergreifend Unterstützungsleistungen. Es sind gezielte Förderungen notwendig, um dem Fachkräftemangel in vielen Berufen entgegenzuwirken.

Fachkräfte fehlen vor allem auch in der Gastronomie. Hier wie im Handel und in der Industrie hätten zahlreiche Unternehmen ohne die Hilfen der Bundesregierung nicht weiter existiert. Daher gibt es seitens vieler Akteur*innen, die vor der drohenden Insolvenz standen, große Dankbarkeit. Insbesondere das auf maßgebliches Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion eingeführte und dann auch noch aufgestockte Kurzarbeiter*innengeld hat letztlich eine Massenarbeitslosigkeit verhindert.

Innenstädte (wieder)beleben

Große Freude über die aktuellen Öffnungen besteht sowohl bei den Anbieter*innen als auch bei den Gästen. Spürbar ist die Hoffnung, dass die derzeitigen Impffortschritte weitere Öffnungen möglich machen. Eine dauerhafte Erholung würde dazu beitragen, Innenstädte und Ortskerne wieder zu beleben, die durch den Online-Handel in ihrer Existenz gefährdet sind. 

Neu in der Corona-Krise sind allerdings Umfang und Breite der Verlierer*innen in Handel und Gastronomie. Um Innenstädte und Ortskerne als lebenswerte Orte wiederzubeleben bzw. zu erhalten, brauchen die Kommunen mehr Gestaltungsspielraum. Beispielsweise kann es ein Ziel sein, in den Innenstädten mehr Kultur und/oder Bildung anzusiedeln und nicht nur Handel und Gastronomie.

Allerdings ist damit auch zusätzliches Konfliktpotential verbunden, wie wir es beispielsweise von den Bedarfen von Handel und Gastronomie einerseits und Wohnen andererseits. Es gibt auch große Unterschiede: Die einen Städte sind historisch oder baulich attraktiver als andere. Eine große Herausforderung liegt auch bei den Messe- und Kongressstädten. Diese Branche hat komplett brachgelegen.

Sozialräume gestalten

Gerade im Messebereich hat sich gezeigt, das digitale Veranstaltungen reale nicht ersetzen können. Für die nahe Zukunft sind bestenfalls hybride Formate denkbar. Persönliche Begegnungen sind und bleiben zur Anbahnung von Geschäftsverhältnissen aber wichtig. Hier wie anderswo kommt es darauf an, nach den bisher geleisteten Liquiditätshilfen nun das Eigenkapital zu stärken, um Investitionen zu ermöglichen.

Im Sinne eines solidarischen Miteinanders und einer gedeihlichen gesellschaftlichen Entwicklung in den Städten sind Innenstädte nicht nur als Ort für Stadtentwicklung zu begreifen, sondern auch als Sozialräume zu gestalten, zu denen neben dem Gewerbe etwa auch personennahe Dienstleistungen gehören.

Neben den vielfältigen, vielerorts bereits bestehenden „Experimentierräumen“ sind auch weitere Instrumentarien notwendig, um andere Nutzungen in den Kommunen zu finanzieren. Mögliche Förderprogramme sind nicht nur als rein investive Maßnahmen aufzulegen, sondern sollen auch das Stadtmanagement etc. adressieren.

Gute Prognosen

Eine Rückkehr zur Normalisierung wird durch die erst allmählich für uns alle spürbar werdenden Folgewirkungen erschwert – nach wie vor auch durch die immer weiter steigenden Mieten und die allgemein höheren Lebenshaltungskosten. 

Die Corona-Krise hat die Wirtschaft sehr ungleich getroffen. In einigen Branchen ist eine langsamere Erholung zu erwarten, weil beispielsweise die weltweit gestiegenen Rohstoffpreise eine enorme Belastung für einige Industrieproduktion bedeuten. 

Summa summarum werden die Maßnahmen der Bundesregierung jedoch als ausgesprochen sinnvoll erachtet und haben den einzelnen Branchen sehr geholfen, durch die Pandemie zu kommen. Die Prognosen für Erholung der Wirtschaft sind gut, wenn die erhofften Öffnungen jetzt endlich erfolgen können.

Die nächsten Sitzungen

In der kommenden Woche wird es im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie um die soziale Dimension der Pandemie gehen. In der Woche darauf steht das Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer COVID-19-Erkrankung (Long COVID) auf der Agenda.

In der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am Donnerstag, dem 10. Juni 2021, standen die Folgen der Covid-19-Pandemie für verschiedene Branchen (Kultur, Gastronomie, Einzelhandel, Innenstädte etc.) auf dem Programm.
So unterschiedlich die Branchen sind, so verschieden sind sie durch die Corona-Krise gekommen und so unterschiedlich sind auch die Herausforderungen und Bedarfe, wenn es jetzt darum geht, die mittelfristigen Folgen der Einschränkungen zu bewältigen und nach dem Ende der Pandemie eine (neue) Normalität wiederherzustellen. Aber in einem Punkt sind sich alle einig: Eine vierte Welle kann niemand gebrauchen.

(Hier finden Sie die öffentliche Anhörung online.)

Fr., 11. Juni 2021

Die SPD-Bundestagsfraktion will das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit stärken und Ärzt*innen rechtlich absichern. Dazu gehört die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch. Das Positionspapier „§219a aus dem Strafgesetzbuch streichen“ fordert genau dies. 

Wir sozialdemokratischen Parlamentarier:innen fordern einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.