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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Bund entlastet Länder und Kommunen weiter bei den Integrationskosten

Bund und Länder hatten sich im Sommer 2016 darauf verständigt, dass der Bund mehr finanzielle Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen leistet. Dieser Beschluss wird nun gesetzlich geregelt. Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich zusätzlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale. Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zugeteilt werden.

Gratulation: Die Magnus Hirschfeld Stiftung wird 5!

Als Sozialdemokratin, als Parlamentarierin und als Kuratorin gratuliere ich der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BHW) ganz herzlich zum 5. Geburtstag. Die BHW wurde am 27. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Justizministerium, errichtet und hat ihren Sitz in Berlin.  Mein Dank geht auch ganz persönlich an Jörg Litwinschuh, der als Vorstand des BHW viele Projekte auf den Weg gebracht hat - im Bereich ZeitzeugInnen, Homophobie im Fußball, die Hirschfeld Lectures, Hirschfeld-Tage, die Erforschung der Verfolgung von LSBTTIQ-Menschen etc..

„10: Wie unsere Zukunft von Mädchen in diesem Alter abhängt.“

Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik im Bundestagsbüro Mechtild Rawert

„Wenn ein Mädchen zehn Jahre alt wird, verändert sich ihre Welt.“, so heißt es im Vorwort des Weltbevölkerungsberichts der UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen). Dies trifft auf Mädchen, die beispielsweise in Europa oder Nordamerika aufwachsen, sicherlich weniger zu als auf jene, die z. B. in afrikanischen Ländern südlich der Sahara leben. Denn hier ist es in einigen Ländern noch immer gängige Praxis minderjährige Mädchen zu verheiraten. Jeden Tag werden weltweit laut Weltbevölkerungsbericht etwa 47.700 Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. In den Ländern des globalen Südens ist jedes dritte Mädchen bei der Eheschließung noch nicht volljährig. Sie werden von der Schule genommen, werden zum Besitztum und häufig wird ihnen bereits mit zehn Jahren jegliche Mitbestimmung über ihr eigenes Leben verwehrt. Gerade diese Altersgruppe wird in Studien und Projekten häufig vernachlässigt, obwohl eben diese Generation der heute Zehnjährigen in 15 Jahren Prüfstein für das Gelingen der neuen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sein wird.  

Wahlen als fundamentales Recht der Demokratie - Ergebnisse der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“

„Jeder Mensch muss die Chance haben mitbestimmen zu können, was ihn bestimmt. Dabei ist die Berechtigung zu wählen in einer Demokratie das fundamentalste Recht.“ betonte Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zu den Erkenntnissen der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“. Leider bleibt dieses Recht in Deutschland aber 84.550 Menschen mit Behinderungen verwehrt. 

Bundesministerin Andrea Nahles fordert, dass ein Wahlrechtssauschluss zukünftig nur nach bundesweit strengen und einheitlichen Maßnahmen im Einzelfall möglich sein darf - und ich unterstütze diese Forderung sehr. Auch ich möchte ein inklusives Wahlrecht, möchte, dass - unabhängig von einer Behinderung ja oder nein - alle Menschen, die in der Lage sind, an der Wahl teilzunehmen, auch wählen dürfen. Barrierefreiheit ist auch beim Wahlrecht zu schaffen. Wählen ist ein BürgerInnenrecht.

Der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen wird eingedämmt!

 Mit der Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen haben wir heute einen großen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen zu schaffen. Bis zuletzt ist hart um die Details mit der CDU/CSU gerungen worden. Mit dem Gesetz werden nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen. Das Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft.

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