Geschlechtsspezifische Gewalt hat sich im Zuge der Digitalisierung zunehmend auf den digitalen Raum übertragen. Insbesondere Frauen und Mädchen sind im Netz sexistischen Hasskommentaren, Cyberstalking, diffamierender Hetze und vielem mehr ausgesetzt. Gewaltformen der analogen Welt finden sich auch im Netz wieder und werden hier nicht selten sogar verstärkt.
Wir nehmen Hass in welcher Form auch immer nicht hin: Der Kampf für Frauenrechte ist ein Kampf für Menschenrechte! Dies habe ich auch in meiner Rede im Bundestag vom 15.04.2021 bekräftigt, die Sie noch einmal im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen können.
Am 20. März 2021 hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan per Dekret den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention angeordnet. Obwohl erahnbar, geschah dieser plötzliche Schritt so völlig überaschend und unerwartet.
Auch Staaten wie Polen, Ungarn und Bulgarien stellen sich schon seit längerem öffentlich gegen die Ziele und Erfolge der Istanbul-Konvention. Andere Staaten wie Großbritannien, Ungarn, Liechtenstein und weitere haben die Konvention zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert.
Mit dem Austritt der Türkei erfolgt ein massiver Rückschritt für die Durchsetzung und Achtung von Frauenrechten in der Türkei.
Bekanntermaßen wird jedes Jahr am 8. März, dem Internationalen Frauentag, weltweit die soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern skandaliert und mehr und zügigeres politischen Agieren Richtung Geschlechtergerechtigkeit eingefordert.
„Gläserne Decke mal 2 - Potentiale von Frauen mit Beeinträchtigungen nutzen“, lautete der Titel der vom Team Rawert organisierten Livestream-Veranstaltung. Sie können diese auf meinem YouTube-Account unter: frauentag2021.mechthild-rawert.de auch noch nachträglich besuchen.
Am 5. März 2021 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ abschließend beraten.
In meiner Rede im Plenum, die Sie hier auch nachhören und ansehen können, habe ich insbesondere auf die von uns Sozialdemokrat*innen durchgesetzten und die Selbstbestimmung stärkenden Erfolge verwiesen.
Wenn der Bundesrat Ende März zustimmt, kann das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Damit wird nach jahrelanger Vorarbeit das Vormundschafts- und Betreuungsrecht endlich grundlegend reformiert.