Der Deutsche Bundestag hat am 22. Mai in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit" das Tarifeinheitsgesetz (Drucksache 18/4966) beschlossen. Auch ich habe diesem sowohl innerhalb des Bundestages als auch in der Gesellschaft kontrovers diskutiertem Gesetz zugestimmt.
Streikrecht wird nicht angetastet
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hob in ihrer Rede hervor, dass Streiks und Arbeitskämpfe „manchmal sein müssen“. Gewerkschaften hätten in der Geschichte der Bundesrepublik nicht nur für ihre Mitglieder gestreikt, sondern auch für gesellschaftlichen Fortschritt: „Streiks und Arbeitskämpfen haben wir zu verdanken, dass wir eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeitverkürzungen, Gesundheitsschutz, Weiterbildung und moderne Ansätze zur Bewältigung der demografischen Herausforderung haben“. Das Streikrecht werde auch nicht angetastet.
Als Gewerkschafterin und Sozialdemokratin bin ich davon überzeugt, dass durch die Wiederherstellung der 60 Jahre lang bis 2010 geltenden Tarifeinheit die Solidarität der Beschäftigten innerhalb eines Betriebes gestärkt, als auch der Entsolidarisierung innerhalb der Gewerkschaftsbewegung entgegengewirkt wird. Mit dem Tarifeinheitsgesetz wird die gewerkschaftliche Idee „Gemeinsam sind wir stärker als gegeneinander“ wieder deutlich. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass dieser Solidaritätsgedanke die Bereitschaft zum Eintritt in eine Gewerkschaft eher fördert als schmälert.