Erklärung nach §31 GO der Abgeordneten Mechthild Rawert zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen“ (Drucksachen 18/4215, 18/4316), TOP 18 der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2015
Wenn Deutschland nicht gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe für Hinkley Point C klagt, ist darin keine Unterstützung von Atomenergie zu sehen. Genauso liegt in der Ablehnung entsprechender Bundestagsanträge keine Abwendung vom notwendigen Atomausstieg vor.
Der Atomausstieg in Deutschland ist für mich unumkehrbar. Mit der SPD setze ich mich sowohl national als auch europäisch und international für den Ausstieg aus der Atomenergie, den Umstieg auf Erneuerbare Energien sowie für mehr Energieeffizienz ein. Der europäische Atomausstieg ist insofern eine politische Aufgabe, die nicht über einen beihilferechtlichen Klageweg auf den EuGH abgewälzt werden kann und sollte.